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der Mitte der Entartung und in der ganzen Länge der- selben,— löset dann die Hautränder an beiden Seiten von der kranken Masse so weit ab, wie dies ohne starke Dehnung der ersteren geschehen kann, und läſst diesel- ben durch Gehülfen mit stumpfen Haken auseinanderhal- ten. Nun erfafst man den entarteten Theil mit einem scharfen Haken oder man führt mittelst einer breiten Heftnadel ein Band durch ihn, macht daraus eine Hand- habe und zieht ihn hervor, löset ihn von der Haut voll- ständig und eben so an seiner Basis von der äuſsern Fläche der Bauchwand ab, und trennt ihn zuletzt von dem zurückbleibenden gesunden Theile, etwa ¼½— 1 Zoll weit von der Grenze des kranken, durch einen senk- rechten, glatten Schnitt. Man untersuche hiernach die Wunde, ob nichts Krankes zurückgeblieben sei und ent- ferne die etwa gefundenen verdächtigen, harten oder bandartig aussehenden Fasern, stille die Blutung durch Unterbindung und vereinige dann die Hautränder durch die Knopfnaht. Findet sich hierbei Ueberflufs von Haut, so beschneide man vor dem Heften die Ränder der Haut so weit als eben zum genauen Bedecken der Wund- fläche erforderlich ist.— Die Heilung soll, wenigstens stellenweis, durch schnelle Vereinigung erfolgen. Die
Nachbehandlung besteht deshalb während der ersten
Tage bei ganz ruhigem Verbalten und bei sehr magerer Nahrung in Anwendung kalter Umschläâge, und später in der Anwendung solcher Mittel, wie sie die Beschaf- fenheit der Wunde bei eingetretener Eiterung u. s. w. verlangt. a 9
5) Einfacher ist die theilweise Amputation. Man bewirkt dieselbe, indem man zuerst die kranke Drüse von der mit ihr verbundenen gesunden durch einen, vor- sichtig zwischen beiden geführten Längenschnitt, so lang wie die Entartung sich erstreckt und bis auf die Bauch- wand macht, dann aber mit der linken Hand die kranke Parthie der Milchdrüse sammt der Haut ergreift, beide von dem gesunden Theile abzieht, um die Haut und die
Drüsensubstanz zwischen beiden zu spannen, hierauf aber die ganze Masse an der gespannten Parthie, etwa einen halben Zoll von der Entartung eutfernt, in der gesunden Substanz bis an den Bauch queer durch- und abschneidet. Die Blutung wird mit den gewöhnlichen Mitteln gestillt, hiernach die Wunde mit trockenem Werg und mit einigen Streifen von Heftpflaster bedeckt, und das Thier entfesselt. Der erste Verband bleibt liegen, bis vollständige Eiterung eingetreten ist, wo er entfernt, und die Wunde, nach geschehener Reinigung, mit eini- gen Heſtpflasterstreifen zusammengezogen wird. Diese werden nach zwei Tagen durch andere ersetzt, und so weiter bis zur Heilung.
Diese theilweise Amputation findet nothwendig ihre Anwendung, wenn die Haut auf dem kranken Theile der Drüse zugleich mitleidet, sie kann aber auch mit demselben Nutzen wie die Ausschälung da unternommen werden, wo die Haut gesund ist.
c) Bei Eutartung einer ganzen Brust macht man, bei kleinen wie bei groſsen Thieren, in der Länge der Brust zwei halbmondförmige, an ihren Enden sich ver- einigende Hautschnitte, so dafs ein ovales Hautstück mit den Zitzen sich zwischen diesen Schnitten befindet. Je nach der Gröfse der Geschwulst kann dieses Hautstück von verschiedener Breite sein, indem man nur so viel Haut von der Bedeckung der Drüse zu erhalten sucht, wie zum Decken der Wundfäche erforderlich ist. Man löset die Hautränder nach der Basis der Drüse zu ab, lälst aber das Hautstück zwischen ihnen auf der letzte- ren sitzen,— erfaſst dann die Drüse an einem Rande mit den Fingern oder mit einem scharfen Haken, zieht sie vom Leibe ab, trennt sie von allen umgebenden Theilen und entfernt sie. Hierauf untersucht man die
Wunde hinsichtlich der etwa noch zurückgebliebenen
krankhaften Theile, entfernt dieselben, stillt die Blu- tung, heftet die Hautwundränder und verfährt überhaupt
ganz so, wie oben sub a angeben worden ist.
XLII. Die oper ative Beseitigung verhärteter Stollbeulen.
§. 157. Die in speckartige, mehr oder weniger derbe(zu- weilen selbst knorpelige) Substanzen ausgearteten Stoll- beulen, oder die sog. Stollschwämme können auf zweierlei Weise durch Operation beseitiget werden, und zwar entweder α) durch die Ligatur, oder— 5) durch das Messer. Beide Verfahrungsweisen sind hinsichtlich der Beseitigung von Geschwülsten u. s. w. im Allgemei- nen, bereits oben S. 65.§. 55. sub 1 und 4 beschrie- ben, weshalb hier nur über ihre spezielle Beziehung auf Stollbeulen gehandelt wird. a) Das Abbinden der Stollbeulen ist von G. W. Schrader in Hamburg zuerst empfohlen(Magaz. f. d.
gesammte Thierheilk. VIII. S. 213). Es findet seine
Anwendung besonders in den Fällen, wo die Geschwulst nicht mit einer breiten Basis fest auf dem Ellbogen sitzt, sondern einen, wenn auch nur kleinen, Abstand von demselben zeigt, so dafs die Ligatur ihre Masse gründ- lich umfassen und von dem Ellbogen treunen kann. Solche Stollbeulen sind allerdings auch mit dem Messer leicht wegzuschaffen, aber die Ligatur gewährt vor die-
sem den Vortheil, dafs bei ihr die Haut sich von der Grenze der Beule her unter derselben eng zusammen- zieht und durch adhäsive Entzündung schnell mit der unter ihr befindlichen sehnigen Ausbreitung verwächst, so dafs nach Wegnahme der Geschwulst nur eine kleine Waunde zurückbleibt, welche gewöhnlich ohne Verdik- kung der Ränder und ohne Bildung neuer Schwielen vernarbt,— was bei dem Ausschälen bei weitem nicht immer so gelingt. Aufserdem ist das Abbinden im Ste- hen ausführbar, während zur Ausschälung die Thiere niedergelegt werden müssen. Dagegen ist aber das Abbinden durch die nothwendige Erneuerung der Liga- tur sehr mühsam.
Um das Abbinden zu bewirken, läſst man dem ste- henden Pferde, nachdem dasselbe gut gebremset ist, den Vorderfuls aufheben und von einem starken Gehülfen halten, und scheert die Haare rund um die Ligaturstelle recht kurz an der Haut ab. Das geeignetste Material zu dieser Ligatur ist ein gegen 12— 20 Zoll langer, gut ausgeglüheter Messingdraht in der Stärke von etwa ½ Linie(etwas stärker wie gewöhnliche Klaviersai-
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