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Chirurgische Anatomie und Operationslehre für Thierärzte / von Dr. E.F. Gurlt und Dr. C.H. Hertwig, Professoren an der Königlichen Thierarzneischule zu Berlin
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denen, die sich eben im Zustande heftiger Brunst befin- den, oder die mit innerlichen Krankheiten(besonders mit solchen, bei denen die gute Mischung der Säfte ge- stört ist) bebaſtet sind, lieber ganz unterläfst, weil un- ter diesen Umständen entweder nur unvollständige, oder unerwartet heftige Reactionen eintreten, und der Kör- per sogar einer Operation unterliegen kann. Bei vor- handenen innerlichen oder allgemeinen Krankheiten ist jedoch diese Regel zu allgemein ausgesprochen; denn es giebt sogar Fälle, wo bei einem vorhandenen allge- meinen Leiden Operationen nöthig sind und einen guten Erfolg haben können, und es kommt daher immer darauf an, in welchem Zusammenhange das örtliche Uebel, welches durch Operation gehoben werden soll, mit einem innerlichen Krankheitszustande steht. Man kann in die- ser Hinsicht dreierlei Verhältnisse unterscheiden, näm- lich: a) Fälle, in denen die Erscheinungen des allge- meinen Leidens nur allein von dem örtlichen bedingt sind, z. B. heftiges Reizfieber oder krampfhafte Zufälle von fremden Körpern in einer Wunde verursacht, Betäubung oder Krämpfe von eingedrückten Knochenstücken am Schädel; 5) solche Fälle, wo das örtliche Leiden die Folge eines innern krankhaften Zustandes ist, z. B. Waurmgeschwüre, ödematöse Geschwülste bei Brust- oder Bauchwassersucht; und c) solche Fälle, wo das innere Kranksein neben dem örtlichen Leiden nur zufällig eingetreten ist und mehrentheils nur eine vor- übergehende Complikation bildet, z. B. Druse, Rheu- matismus u. dgl.

In den Fällen der ersten Art kann eine, durch die

Umstände als nothwendig angezeigte Operation trotz des vorhandenen Fiebers u. s. w. doch einen ganz guten Erfolg haben. In den Fällen der zweiten Art wird eine, zur Beseitigung des örtlichen Uebels unternommene Operation für sich allein die Heilung nicht herbeiführen, so lange das allgemeine Kranksein noch fortbesteht; und in den Fällen der dritten Art kann der, unter an- dern Umständen gewöhnlich gute Erfolg einer Operation bald mehr bald weniger getrübt werden, und es lälst sich daher unter diesen Verhältnissen nicht immer eine ganz bestimmte Vorhersagung machen. 2) Die Gemäthsart, der gutartige oder bösartige Wille, und der Grad der Zähmung eines Thieres ist für den Erfolg einer Operation oft von grolser Bedeutung. Denn die Erfahrung zeigt es täglich, daſs bei rubigen, gutmüthigen Thieren, die während und nach der Opera- tion nicht durch Widersetzlichkeit sich zu sehr anstren- gen und erbitzen, die sich auch die nöthigen Hülfslei- stungen durch Verband, Reinigung u. s. w. gut anbrin- gen lassen, gewöhnlich der Erfolg weit günstiger ist als bei denjenigen, die sich auf entgegengesetzte Weise benehmen.

3) Die Auſsenverhältnisse, denen ein Thier vor, bei und nach der Operation unterworſen ist, sind stets

von groſsem Einflusse auf den Erfolg der letztern. Vor- ausgegangene und nach der Operation noch fortgesetzte gute Pflege, besonders gesunde Nahrung, passende Tem- peratur des Stalles, reine Luft, die nöthige Ruhe und Schonung der Thiere, gehörige Reinigung der Ope- rationswunden, Verhütung der Einwirkung schädlicher Stoffe auf dieselben(z. B. der Brandjauche, des Milz- brandgiftes u. s. w.) befördern recht sehr einen günsti- gen Erfolg, so wie Verhältnisse von entgegengesetzter Art oft mit sehr schlechten Folgen begleitet sind. Zu- weilen stellen sich aber die letzteren, auch da ein, wo die beste Pflege und Wartang der Thiere stattfiudet, und wo überhaupt alle Umstände günstig zu sein schie- nen. In solchen Fällen liegt die Ursache oft in der herrschenden Witterungs- und Krankheits-Constitution, die man jedoch immer nur aus ihren Wirkungen erken- nen kann.

4) Die mit den Operationen selbst verbundene Ge- fahr ist bei manchen(besonders bei den uublutigen) nur äufserst gering, bei andern aber stets sehr grofs (namentlich bei vielen blutigen Operationen). Sie ist abhängig von der Gröſse der entstehenden Verletzung, von dem Orte derselben und von der Wichtigkeit der betroffenen Theile. Operationen, die mit sehr groſser Verwundung, oder mit Zerstörung eines Organs ver- bunden sind, können theils unmittelbar und mehr oder weniger schnell durch Störung der Verrichtung, theils mittelbar durch Blutverlust, durch heftige Nervenzufälle, durch heftige Entzündung, durch Brand, durch weit verbreitete oder langwierige Eiterung, durch hinzuge- tretenes Zehrſieber, oder durch Cachexie u. s. w. sehr gefährlich und selbst tödtlich werden. Diese Gefahr drohet um so mehr, wenn groſse Gefäfsstämme in der Tiefe der Theile oder im Innern der Höhlen durch die Operation geöffnet werden, oder wenn die betroffenen Theile für die Erhaltung des Lebens von groſser Be- deutung sind, z. B. das Gehirn, das Rückeumark, die Lungen-Magennerven u. a. Der Operateur mufs deshalb,

abgesehen von den übrigen, vorher angedeuteten Bedin-

gungen, auch ganz besonders die physiologische Bedeu- tung der Organe berücksichtigen, und die aus der Ope- rationsverletzung entstehende Gefahr mit der Gröſse und Gefahr der vorhandenen Krankheit vergleichen; aufserdem aber mufs er auch noch die, durch die Ope- ration etwa veränderte Brauchbarkeit und den Werth eines Thieres, so wie die nöthige Zeit zur Heilung und die entstehenden Kosten im Voraus abschätzen, wenn er über die Anwendbarkeit und über die wirkliche Nützlichkeit einer Operation richtig urtheilen will.

at§. 14.

Bei der Ausführung einer jeden Operation sind meh- rere allgemeine Umstände zu berücksichtigen, von de- nen einige vor, andere während, und noch andere nach der Operation in Betracht kommen.