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zustandes, des Ortes und der übrigen Verhältnisse, un- ter denen ein Thier sich befindet. Sie sind daher für jeden besondern Fall und bei jedem Thiere eigenthüm- lich; im Allgemeinen aber müssen sie sich darauf stützen: Istens dafs eine beabsichtigte Operation in dem vorhan- denen Falle nöthig oder nützlich ist; IIteus daſs die- selbe ausführbar ist, und IIItens daſs sie mit einem gu- ten Erfolge letgletotaein WWefde.
§. 11.
I. Bei der Beurtheilung der Nothwendigkeit oder der Nützlichkeit einer Operation muſs man zunächst die rt, den Grad, den Sitz, die Dauer und die Wirkun-
gen der Krankheit, dann den Heilzweck und die pri-
mären und sekundären Wirkungen der Operation selbst
genau erwägen. Mit Rücksicht auf diese Verhältnisse finden sich damn die Operationen im Allgemeinen da angezeigt:
1) wo durch Abweichungen in der Form, Gröſse,
Lage oder Verbindung einzelner Theile des Thier- körpers ein solcher abnormer Zustand herbeigeführt ist, welcher dem Leben Gefahr drohet, oder der Gesundheit, der Brauchbarkeit oder der Schönheit
Eintrag thut, und der durch andere Heilmittel nicht zu beseitigen ist(z. B. feste Einschnürung der Ge- därme bei Brüchen,— ſestsitzende fremde Körper im Schlunde);
2) auch da, wo bei Krankheiten der bezeichneten Art eine Operation nicht gerade das einzige Heil- oder Rettungsmittel ist, doch aber die Heilung durch sie sicherer, oder schneller und wohlfeiler bewirkt wer- den kann, als durch Heilmittel anderer Art(z. B. die Heilung einer weit verbreiteten Nackenſistel ver- mittelst Durchschneidung des Nackenbandes;— das Abschneiden einer groſsen Warze, im Vergleich zur Zerstörung derselben durch Aetzmittel u. dgl.). — Denn Wohlfeilheit, Schnelligkeit und sicherer Erfolg gehören zu den wichtigsten Anforderungen an jede gute thierärztliche Kur.
3) Wo materielle Ursachen, oder auch materielle Pro-
dukte einer sogenannten örtlichen Krankheit zuge- gen sind und durch eine Operation entferut werden können(z. B. fremde Körper in AMNandea, Eiter in Abscessen).
4) Eben so da, allgemeinen, aber schon vorübergegangenen Krank-
wo materielle Produkte einer zwar
heit als ein örtliches Leiden noch fortbestehen(z. B. metastatische Geschwülste und Ergielsunge nach fieberhaften Krankheiten).
5) Wo bei dynamischen Krankheitsprozessen eine Operation durch ihre primären oder sekundären Wir- kungen solche Veränderungen herbeiführen kann, dafs hierdurch die Krankheit zum Erlöschen ge-
bracht wird(z. B. Reiben des Leibes bei Krampf-
kolik, Aderlassen bei Entzündungen); und
6) selbst da, wo eine Krankheit zwar nicht durch Operation völlig geheilt werden kann, doch aber ihre gefährlichen oder lästigen Zufälle durch ein operatives Verfahren beseitiget werden können(z. B. bei Hartschnauffigkeit durch die Tracheotomie,—
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sen.
bei der chronischen Hufgelenkslahmheit durch die
Neurotomie).
Bei denjenigen Operationen, die zur Verbesserung eines Thieres für bestimmte ökonomische Zwecke, oder die blos der Mode wegen nach dem Willen der Eigen- thümer unternommen werden, kommt es fast nur allein auf die Berücksichtigung der folgenden Umstände au, weil in diesen Fällen die Nützlichkeit oder Nothwen- digkeit der verlangten Operationen als schon ermittelt, in der Regel angenommen werden kann.
§. 12.
II. Als ausführbar kann jede Operation betrachtet werden, wenn die hierzu nöthigen Hülfsmittel vorhanden sind, und wenn der Operateur die erforderliche Geschick- lichkeit besitzt. Es ist jedoch wohl zu beherzigen, daſs mit der praktischen Ausführbarkeit einer Operation nicht immer ein glücklicher Erfolg verbunden ist, und daſs daher die Folgen eines gewagten Unternehmens nach allen Seiten auf das Genaueste erwogen werden müs- thierärztliche Operationslehre so wer-
Da übrigens die noch lange nicht ihre Vollendung erreicht hat, den in der Folge gewifs noch manche Operationen verbes- sert, und andere, an deren Ausführbarkeit man jetzt nicht denkt, neu erfunden und ausgeführt werden, wie dies z. B. in neuerer Zeit mit dem Durchschneiden des Nackenbandes bei bösartigen Genickfisteln, mit dem Durchschneiden der Nerven bei Spatt, Schale und chro- nischer Gelenklahmheit, mit der Operation des sogenann- ten innern Bauchfellbruchs, mit dem Darmschnitt bei hartnäckiger Verstopfung des Dickdarms durch feste Kothmassen, mit dem Anstechen der Kolben der Riech- nerven bei Anhäufung von wässeriger Flössigkeit im Gehirn der dummkollerigen Pferde, u. s. w. gesche- hen ist. 1
§. 13.
III. Der Erfolg einer Operation kann entweder dem
Zwecke derselben ganz, oder nur zum Theil entspre-
chen, oder er kann sogar ungünstig sein. Diese Ver-
schiedenheit des Erfolges ist, abgesehen von der ge- schickten oder ungeschickten Ausführung der Operation, von folgenden Umständen abhängig: 1) von dem Kör-
perzustande des zu operirenden Thieres; 2) von der
Gemüthsart desselben; 3) von den äuſsern Einwirkun- gen, und 4) von dem, mit der Operation an und für sich
verbundenen Grade der Gefahr.
1) Wenn die Constitution eines Thieres von der Art ist, daſs es nicht nur die, mit der Operation ver- bundene Verletzung ertragen kann, sondern dafs auch die Reactionen des Organismus in einem, dem Zwecke entsprechenden Grade erfolgen können, so ist mit gro- ſser Wahrscheinlichkeit ein guter Erfolg zu erwarten. Mehr spezielle Regeln hierüber festzustellen ist sehr schwer, da jeder Fall seine Eigenthümlichkeiten hat. Im Allgemeinen läfst sich nur angeben: 4³) daſs alle wichtige oder tief eingreifende Operationen, wenn sie nicht etwa durch einen vorhandenen Krankheitszustand als nöthig indicirt sind, nur an völlig gesunden und kräftigen Thieren gemacht werden sollten; dals man sie dagegen aber b) an Thieren, die zu jung und zart, oder
zu alt, zu abgemagert und geschwächt sind, auch bei


