46 Paul Glaue und Alfred Rahlfs, 1182]
wiedergegeben; daher hat Field, Origenis Hexaplorum quae su- persunt I, S. LXXXIII und 330 das namenlos überlieferte ꝓi = rpr Lev. 415 91 ¹) dem Yaεtiνον zugeschrieben. Aller- dings findet sich diese Ubersetzung nicht bloß im sam. Targ., sondern auch bei Pseudo-Jonathan, der an unserer Stelle para- phrasierend und das nach der Mischna zuständige„Drei-Männer- Gericht“ hereinbringend übersetzt:&Don PMNN Pen Sw Pnde orn Pene„vor fünf Weise, drei sollen Richter und zwei Zeugen sein“. Die Ubersetzung„Verständige, Weise“ soll wohl betonen, daß es beim Altestenamt nicht auf das physische Alter ankommt, sondern auf den Verstand, die Weisheit. Was dabei unter der„Weisheit“ genauer zu verstehen ist, läßt sich schwer ausmachen. Man kann an Kenntnis der Thora denken, die ja zweifellos für einen Richter unerläßlich ist, dann würden die Weisen„Schriftgelehrte“ sein, wenn auch nicht notwendig Schriftgelehrte von Beruf ²); man kann aber auch an richterliche Weisheit, wie bei Salomo, denken. Die griechische Übersetzung coyerot scheint mehr für letzteres zu sprechen.— Die arabische Übersetzung des samaritanischen Pentateuchs gibt, wie Saadja, epf wörtlich durch ·er wieder, vgl. zu ApPlaptLi. 274.
nR nal Spet ſar etw: vgl. v. s, wo auch die LXX etmy im gleichen Sinne„er möge sagen“ hat. Der Konj. Acr. setzt in beiden Fällen den Ind. Fut. fort, ohne daß in der Bedeutung ein merklicher Unterschied vorhanden wäre: v. 7 ³νπαρσσεαα.. nal etn„sie soll hinaufgehen und sagen“, v. s LXX xX△ρεσοοά
. xo* 8O5Gt... M... ekw„sie sollen rufen und sagen, und er soll sagen“; auch braucht das Fragm. selbst in Deut. 2722. 23. 25 Spei in derselben Bedeutung, wie etw. Hier haben wir die Vermischung von Konj. Aor. und Ind. Fut., von der bei obz. 8y)tAO, 2417 die Rede war. Begünstigend wirkte in unserm Falle wohl die Analogie des negativen Befehls, der durch pi etn-h ausgedrückt werden konnte.
o 0 eet o 00n. Die LXX übersetzt hier entschieden besser, das Fragm. gibt das hebräische Perfekt zu mechanisch durch griechischen Aorist wieder.
e, 6 à4deNdc ro o.OD 5 5[xs]„ εοο οſo]. Ursprünglich
1) Hierzu kommt, wie A. Geiger, Nachgelassene Schriften 4, S. 125 richtig bemerkt hat, als dritte Stelle Lev. 19 32, vgl. Field z. St., Anm. 45.
2) Uber die Bezeichnung der berufsmäßigen Schriftgelehrten als Weisen vgl. Schürer, Geschichte des jüd. Volkes im Zeitalter Jesu Christi 4 II 375:„Die zeit-
genössischen Gelehrten heißen in der Mischna immer.ꝓπ☚ντ⁰ν.


