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Fragmente einer griechischen Übersetzung des samaritanischen Pentateuchs. / von Paul Glaue und Alfred Rahlfs
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42 Paul Glaue und Alfred Rahlfs,[178]

hat der UÜbersetzer, der sich hier sonst durchaus nicht sklavisch an den Urtext bindet, ayhp vielleicht auch deshalb gewählt, weil er andeuten will, daß das Gesetz nur für Männer gilt.

NerI(y) Ih ro ari 1) idiatc. priate: freiere Uber- setzung. TDioc als Wiedergabe des hebräischen Pronomen suffixum kommt auch in der LXX-Ubersetzung des Pentateuchs in Gen. 47 1s vor ²). Iio« vertritt in der Koine oft das possessive Refle- xivpronomen und verliert dabei seine ursprüngliche Bedeutung manchmal ganz, s. Winer-Schmiedel, Gramm. des neutest. Sprach- idioms s§ 2217, Mayser, Gramm. der griech. Papyri aus der Ptolemäerzeit 308 und die dort zitierte Literatur. An unserer

Stelle wird es jedoch in intensiverem Sinne gemeint sein:jeder-

mann soll für die eigenen Sünden sterben, vgl. die von Winer- Schmiedel für dieunabgeschwächte Bedeutung von 1010« in erster Linie angeführten neutestamentlichen Beispiele Kor. I 77 Euαοσταοοσ LDο-ν ENer NtOHA, eo und 15 3s 6 εdeς didc... 81⁴% ty GrSpAGy 1810y G6., Wo 1D10Os artikellos neben E xναοετο⁹ steht, wie an unserer Stelle neben dem gleichbedeutenden dwhp. Auch in der LXX-Ubersetzung von Gen. 47 1s hat 1 18t0v 965 B,0 = veFo intensive Bedeutung:wir haben alles verloren und besitzen nur noch den eigenen Leib[wir könnten sagendas nackte Leben] und unser Ackerland. ord wird in der LXX und im Fragm. durch àrονεαοεſrat wieder- gegeben. Dies entspricht dem hebr. Texte der Samaritaner (or) und dem sam. Targ.(opre oder nor oder 5op). Daraus kann man aber kaum etwas schließen, da auch die Peschita, Hieronymus und Luther den Singular schreiben, und Herstellung desselben nach dem singularischen uo* gar zu nahe lag. 1) 2v ist vorhanden in B 16 b 18 ˙b und ex sil. 15 32 46 53 54 71 72 73 76 77 83 120, fehlt dagegen in AFMN 16* 18* 19 28 29 30 44 52 56 57 58 59 64

74 75 82 85 106 108 118 128 129 130 131 134 136 und der Freer-Hs.

2) Als zweite Stelle wird in der LXX-Konkordanz von Hatch und Redpath Deut. 15 2 doρανσ ν T0 1dioy 3 6ehet 5 AGlov= N 59 222 v 71722 P S angeführt. Aber hier weicht die LXX vom hebr. Texte ab, und man muß zuerst fragen, was der griechische Text selbst bedeutet. Hier- über gab J. Partsch folgende Auskunft:Die Septuaginta-Stelle bedeutet: Du sollst alle Dir persönlich(im Gegensatz zu n(Gιοy zustehende Schuld erlassen, welche der Nächste dir schuldet'. Gemeint ist nach griechischem Sprachgebrauch sicher die Forderung, die der Gläubiger sei es aus Vertrag, sei es aus Delikt gegen den Schuldner hat. Nicht erlassen soll der Gläubiger diejenige Forde- rung, die er als 7b4Oα n,6otov oder, wie z. B. die Agypter jener Zeit sagen würden, als Npéo Baoοενᷣ ausübt, 4 h. in seiner Eigenschaft als Beamter. Demnach kann man idioc hier nicht einfach mit dem hebräischen Pronomen suffixum gleichsetzen.