40 Paul Glaue und Alfred Rahlfs,[176]
Auf die Textausgabe folge nunmehr ein Kommentar zu den- jenigen Stücken, in welchen der Text vollständig erhalten oder mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu rekonstruieren ist). Die Hauptaufgabe des Kommentars ist, das Verhältnis der in den Gießener Fragmenten vorliegenden griechischen Ubersetzung zu dem hebräischen Texte der Juden und Samaritaner, zum samari- tanischen Targum und zu den bereits bekannten griechischen Uber- setzungen klarzulegen. Für den hebräischen Text der Sa- maritaner ist die Ausgabe von Blayney ²) benutzt; da er jedoch meistens mit dem hebräischen Texte der Juden übereinstimmt, wird in der Regel einfach der hebräische Wortlaut angeführt;
nur wo sie voneinander abweichen, wird der hebräische Text der
Samaritaner besonders genannt. Für das samaritanische
Targum ist die Ausgabe von Petermann und Vollers ³) benutzt;
es ist in der Regel eine ganz wörtliche Wiedergabe des hebräischen Textes und braucht dann gleichfalls nicht besonders genannt zu werden; nur wo es etwas Eigentümliches bietet, wird es zitiert. Für die griechischen Übersetzungen zind die Septuaginta- Ausgaben von Holmes-Parsons ⁴) und Swete, die Photographien des codex Sarravianus„G“ ⁵) und der Freer-Handschrift⁰), Lagardes
1) Ausgeschlossen sind also Stellen wie Deut. 24 19. 21, wo die Rekonstruktion zwar versucht, aber doch gar zu unsicher ist.
2) Pentateuchus Hebraeo-Samaritanus charactere Hebraeo-Chaldaico editus cura et studio Benjamini Blayney. Oxonii 1790. Petermanns Variantensammlung (Abhandlungen für die Kunde des Morgenlandes V 1, S. 319 ff.) bringt nichts Neues.
3) Pentateuchus Samaritanus. Ad fidem librorum manuscriptorum apud Nablusianos repertorum ed. H. Petermann. Fasc. V. Deuteronomium, ex recen- sione Caroli Vollers. Berolini 1891.
4) Bei Aufzählung der Holmes-Parsons'schen Hss. wird 133 als Varianten- sammlung aus unbekannten Hss. übergangen. Es bleiben dann außer den bei Swete neu kollationierten Unzialen ABF und dem in Photographie vorliegenden Sarravianus„G“, der aber leider nur in Deut. 28. 29 erhalten ist, folgende grie- chischen Zeugen: M(= Holmes„X“), N(= Holmes„XI“, in Deut. 29 fehlend)
und die Minuskeln 15. 16. 18. 19. 28. 29. 30. 32. 44. 46. 52. 53. 54. 55(nur in
Deut. 27. 29 erhalten). 56. 57. 58. 59. 64. 71. 72. 73. 74. 75. 76. 77. 82. 83. 85. 106. 108. 118. 120. 128. 129. 130. 131. 134. 136(nur in Deut. 24 16 vorhanden). Nehmen wir noch die gleich zu erwähnende Freer-Hs. hinzu, so kommen für jede einzelne Stelle im ganzen 6 oder 7 Unzialen und 37 oder 38 Minuskeln in Betracht. Was bei Holmes-Parsons noch außer den griechischen Hss. angeführt wird, ist unberücksichtigt geblieben.
5) Codices Graeci et Latini photographice depicti duce Du Rieu. Tom. I. Lugd. Bat. 1897.
6) Facsimile of the Washington manuscript of Deuteronomy and Joshua in the Freer Collection. With an introduction by Henry A. Sanders. Ann Arbor, Michigan, 1910. Eine Kollation der Freer-Hs. mit Swete ist gegeben in The Old
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