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an ihm vollzogen, durch ärztliches Attest nachgewiesen worden sei. In Folge dieses Königl. Edicts ward auf geschehene Anfrage des Rectors, da die Befolgung desselben häufig von Eltern und Vor- mündern bei der Vorstellung ihrer Kinder und Pflegebefohlenen zur Receptionsprüfung versäumt worden war, vom Königl. Provinzial-Schulcollegium unterm 1. October 1839 ausdrücklich verord- net, dass keiner zur Prüfung solle angenommen werden, bevor er nicht dieser Bedingung ge- nügt habe. 1
Am 20. März dieses Jahres erlitt die Austalt einen Verlust durch den an einem Nervenschlage plötzlich erfolgten Tod des Königl. Commissionsrathes und Schulhausinspectors Johann Gottlob Sterzel. Von armen Eltern am 17. November 1787 im Dorfe Grellenhain bei Mügeln in Sach- sen geboren, bildete er sich, bei lebhaftem Geiste, mit beharrlichem Eifer für das Schreib- und Rechnungsfach und kam im Jahre 1802 als Amtscopist nach Pforta, wo er 1809 Küchschreiber und 1820, nach Aufhebung der hiesigen Administration, Schulhausinspector wurde(s. oben S. 47). An seinem feierlichen Begräbniss den 23., nahm auch der hier eben anwesende Königl. Ministerial- rath Dr. Schulze Theil, und Abends wurde ihm ein Ecce gehalten. Die Geschäfte des Verstorbe- nen wurden von hoher Behörde unterm 9. April provisorisch dem Rentamtscontroleur, Herrn Döh- lert, übertragen. Unterm 11. September wurde aber der bisherige Kreissecretär zu Torgau, Herr Gottlob Daniel Roick(s. oben S. 47.) als der vom Königl. Ministerium designirte Nachfol- ger Sterzels gemeldet, welcher am I. November in seine hiesigen Functionen eintrat und den 1. Juni 1836 definitiv bestätigt wurde. An ihm hat die Austalt einen eben so treuen als einsichtigen, thätigen und erfahrenen Beamten gewonnen.
Den 22— 26. März erfreute die Anstalt der Besuch ihres vieljährigen verehrten Gönners und Pflegers, des Königl. Geheimen Ober-Regierungsraths, Herrn Dr. Schulze aus Berlin, der als Königl. Ministerialcommissarius erschien, um eine Revision der Landesschule in allen ihren Thei- len zu halten. Derselbe geneigte mit unermüdlicher Thätigkeit durch fleissigen Besuch der Lehr- stunden, der Morgen- und Abendandachten, durch Beobachtung der Zöglinge in allen ihren Ver- hältnissen, durch Einsicht der Arbeitshefte der Schüler aller Klassen und der gerade vorliegen- den Abiturientenarbeiten, durch Revision der Schülerzimmer, der Schlafsäle, der Speiseanstalt, des Krankenlocals und aller Institute der Anstalt, aufs Genaueste von dem innern und äussern Zustande der Landesschule in allen ihren Theilen Kenntniss zu nehmen und hielt sodann den 25. März eine Conferenz mit dem Lehrercollegium ab, um über seine bei der Revision gemachten Wahrnehmun- gen sich zu äussern und die in einem vom Rector ihm eingereichten Pro-Memoria enthaltenen Wünsche und Vorschläge in Berathung zu ziehen. Zunächst äusserte der Herr Ministerialcommis- sarius seine Zufriedenheit mit dem guten und gesunden Aussehen und dem anständigen Betragen der Zöglinge und wie er in dieser Beziehung und in manchen andern Vieles weit besser finde als bei seiner letzten Anwesenheit und sehr erfreut sei, unverkennbare Fortschritte wahrzunehmen, auch die Ueber- zeugung gewonnen habe, dass die vom Gerücht sehr übertriebenen Unordnungen, welche vor Kur- zem von einigen übelwollenden Subjecten, die bereits entfernt waren, ausgegangen, keineswegs dem Geiste des Cötus, welchen er gut finde, beizumessen seien. Mit dem dem Lehrercollegium be- reits in dem organischen Protocoll vom 13. September 1819 zugesprochenen und unterm 25. No- vember 1833 vom Königl. Provinzial-Schulcollegium von Neuem bestätigten Recht, in dringenden Fällen untaugliche Schüler sofort und ohne vorhergehende Anfrage bei der Behörde zu entfernen, erklärte er sich auch jetzt völlig einverstanden, und in Folge dessen ward dem Lehrercollegium dieses Recht durch Königl. Ministerialrescript vom 21. October c. von Neuem, unter Bedingung sofortiger Berichterstattung an die Behörde, zugesichert. Dem in dem Pro-Memoria ausgespro- chenen Wunsche der Einführung verbesserter Schülergesetze verhiess der Königl. Commissarius


