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Ein Paar wichtige Verordnungen der vorgesetzten Behörde waren in diesem Jahre die vom 22. Mai auf erforderten Bericht, dass die Ableistung der Militairpflicht während des Aufenthalts auf der Landesschule, als mit dem Wesen eines Alumnats unverträglich, hiesigen Zöglingen nicht ge- stattet sein solle, und die vom 15. October, dass die feierliche Entlassung der Abiturienten allein im Kreise der Schule vollzogen werden, die Redeacte und ähnliche Feierlichkeiten aber der Würde gelehrter Bildungsanstalten angemessen sein, und alles Theatralische darin, namentlich die Aen- derung des gewöhnlichen Anzuges, vermieden werden solle.
Da zu Ende des Jahres der Adjunct Büchner als Oberlehrer an das Gymnasium zu Halber- stadt abging(s. oben S. 128) so ward an seiner Statt der Candidat des Schul- und Predigtamtes Herr Carl Rudolph Fickert, vom Königl. Provinzial-Schulcollegium unterm 25. November als vierter Adjunct designirt und am 3. Januar 1834 vom Rector eingeführt. Er ist geboren den 20. April 1807 zu Forsthaus Planken im Magdeburgischen, besuchte das Domgymnasium zu Magde- burg von Michaelis 1821 bis dahin 1826, studirte in Halle und Berlin Theologie und Philologie, hielt sein Probejahr als Lehrer von Ostern 1832 bis dahin 1833 beim Domgymnasium in Magde- burg ab, rückte dann hier in Pforta allmählig bis zur ersten Adjunctur vor, welche er Johannis 1840 nach Grubitz Abgange nebst der Bibliothekverwaltung erhielt und ward auf unsern vom K. Provinzial-Schulcollegium genehmigten Antrag, um ihn bei seiner anerkannten Tüchtigkeit und Pflicht- treue als Lehrer und Erzieher der Anstalt zu erhalten, unterm 24. Julius 1841 vom Hohen K. Mi- nisterium zum Professor bei hiesiger Landesschule mit Gehaltzulage und eigener Familienwohnung ernannt und solches unterm 26. Aug. vom K. Provinzial-Schulcollegium uns eröffnet. Seine Haupt- lehrfächer sind zur Zeit in der Lateinischen, Griechischen und Hebräischen Sprache.— Die Ab- handlung zum Programm dieses Jahres:„Disguisitio de civitate veterum Tarentinorum,“ hatte den Adjunct Lorenz zum Verfasser.
Im folgenden Jahre 1834 wurde unterm 23. Januar vom Königl. Provinzial-Schulcollegium ein Rescript des K. Cultusministerii vom 29. Nov. vorigen Jahres mitgetheilt, worin unter andern die hiesige Verfassung betreffenden Anordnungen auch die Normalzahl der von den hiesigen Professoren und Adjuncten zu gebenden Lehrstunden festgestellt wurde. Die drei ersten Professoren sollen zu 14 wöchentlichen Lehrstunden, die übrigen zu 15, die Adjuncten zu 16— 18 und nach Umständen auch über dieser Zahl, verpflichtet sein, der Rector und der geist- liche Inspector dem Inhalt ihrer Bestallung gemäss. Ferner ward die vacante siebente Professur, unserm früheren Antrage zufolge, dem bisherigen ersten Adjunct Jacobi II. übertragen, das bis- her leer stehende Tertiat, mit Ausnahme der an Untertertia gränzenden Räume, ihm zur Familien- wohnung überwiesen, und der Rector zur Einführung desselben als Professors beauftragt. Die übrigen Adjuncten rückten vor und die vierte Adjunctur blieb erledigt.
Da nun auch der Adjunct Dr. Lorentz am 13. März als Oberlehrer nach Cleve abgegangen war, so ward an dessen Stelle der bisherige Lehrer am Cauerschen Institut zu Charlottenburg, Fried- rich Gottlob Haase, vom Königl. Ministerium zum dritten Adjunct ernannt und vom Königl. Provinzial-Schulcollegium den 25. Februar gemeldet. Am 7. April ward derselbe vom Rector ein- geführt und zugleich der bisherige Adjunct Dr. Jacobi II. dessen Bestallung unterm I. April ein- gesandt war, als Professor proclamirt. Herr Friedrich Haase ist geboren zu Magdeburg den 4. Januar 1808. Seine Schulbildung erhielt er auf dem Domgymnasium daselbst von 1821— 1827, studirte hierauf Philologie erst in Halle unter Reisig, dann in Greiſswald unter Schömann, endlich in Berlin, wo er zu Anfange des Jahres 1831 sein Oberlehrerexamen rühmlich bestand und sein Probejahr als Lehrer beim Kölnischen Realgymnasium zurücklegte. Hierauf ward er als Lehrer
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