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Die Landesschule Pforta in ihrer geschichtlichen Entwickelung seit dem Anfange des XIX. Jahrhunderts bis auf die Gegenwart : Einladungsschrift zur dritten Säcularfeier ihrer Stiftung den 21. Mai 1843 / von C. Kirchner
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Das Gesetz gestattet aber keinem Alumnus, seine Oekonomie selbst zu führen und Geld- summen heimlich zu besitzen, sondern die resp. Eltern und Vormünder sind angewiesen, alle Geldsendungen unmittelbar an die resp. Tutoren ihrer Söhne und Pflegebefohlenen gelangen zu lassen, welche Buch darüber führen, ihren Empfohlenen das Nöthige durch Unterschrift der ihnen vorgelegten Erlaubnisszettel, je nach der mit den Eltern getroffenen Ueberein- kunft, verwilligen, die betreffenden Zahlungen an die Schulkasse, Kaufleute, Handwerker u. s. w. leisten, und ihnen vierteljährlich eine specificirte, mit den Belegen versehene Rech- nung über die gemachten Ausgaben zusenden. Da die Tutoren diese nicht kleine Bemühung und überhaupt die gesammte Beaufsichtigung ihrer Empfohlenen unentgeltlich leisten, so sind die Eltern und Vormünder um so mehr verpflichtet, die nöthigen Geldvorschüsse regel- mässig einzusenden, damit die Lehrer nicht aus eigenen Mitteln Privatvorschuss zu leisten, genöthigt seien und zu aller ihrer Mühe und Sorge mitunter noch ökonomischen Schaden erleiden, oder doch bei dem vorgesetzten K. Provinzial-Schulcollegium Klage zu führen sich veranlasst sehen.

3) Erziehung, Aufsicht, Diseciplin.

Die Landesschule hat als Lehr- und Erziehungsanstalt nicht bloss die wissenschaftliche, sondern auch die Sitten- und Charakterbildung ihrer Zöglinge, überhaupt den ganzen Men- schen nach seinen intellectuellen und sittlichen Kräften und Anlagen, in ihrer gegenseitigen Beziehung und Wechselwirkung zur Aufgabe, deren Lösung durch die altbewährte Festig- keit ihrer Verfassung, durch ihre isolirte Lage, durch die Beschränkung auf die drei obern Gymnasialklassen und also auf das gereiftere Knaben- und angehende Jünglingsalter, endlich durch den Umstand, dass alle ihre Zöglinge, mit Ausnahme der wenigen Extraneer, Bene- ficiaten der Anstalt sind, nicht wenig erleichtert wird.

Das Ziel der hiesigen Disciplin ist die eigenthümliche Entwickelung der Charaktere zu sittlicher Kraft, Tüchtigkeit und Selbständigkeit, und Durchbildung derselben zur Humauität durch Kunst und Wissenschaft. Die Erreichung dieses Zieles wird begründet durch ein ge- ordnetes Zusammenleben zum sichern Bildungszweck, gefördert durch Gewöhnung Aller an festes Gesetz und Regel, an strenge Ordnung und Pünktlichkeit in der Zeiteintheilung und Pflichterfüllung, an ernsten wissenschaftlichen Fleiss, an Gehorsam und Ehrerbietung gegen Lehrer und Vorgesetzte, an Ehrfurcht vor dem Heiligen in täglicher Uebung der Religions- pflichten, an Achtung gegenseitiger Rechte, und im fortschreitenden Alter an freie und selbst- bewusste Gesetzlichkeit. Das Eigenthümliche der Ausführung dieses Zweckes in der Pfor- taischen Disciplin besteht darin, dass sie die verschiedenen Elemente der öffentlichen und der Privaterziehung, der gemeinsamen und der besondern pädagogischen Leitung, die Beauf- sichtigung durch die Lehrer und die gegenseitige durch die Schüler selbst mit einander verbindet und dass sie die Zöglinge in ihrem Zusammenleben durch thätiges Mitwirken in den verschiedenen Arten der Dienstleistungen und Verrichtungen für die Erhaltung der gesetzlichen Ordnung selbst gewinnt und so im Ganzen einen kräftigen, lebendigen Organis- mus eines geordneten Gemeinwesens darstellt, in welchem nicht die Willkühr, sondern eine gewisse innere Nothwendigkeit herrscht.

Das vorwaltende Princip in der Zusammensetzung des Schülervereins so wie in der Hand- habung der Disciplin ist das der Oeffentlichkeit, Einheit und Gemeinschaftlich- keit. Es sind die Alumnen nicht, wie in andern Erziehungsgymnasien, unter einzelne(in der Regel unverheirathete) Lehrer vertheilt, von denen jeder eine gewisse Anzahl in eini- gen Zimmern unter seiner besondern Leitung und Aufsicht hat, sondern sie wohnen sämmt-