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Von 1846 bis 1853 : Erinnerungen aus Verlauf und Folgen einer akademischen und politischen Revolution / von einem weiland Gießener Studenten und badischen Freischärler [Rudolph Fendt]
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ſchon im Jahre 1847 als Mitarbeiter des gi-devant Struve'ſchen Zuſchauers wegen Amtsehrenbeleidigung des Miniſteriums du Thil, verſchiedner heſſiſcher Kreis⸗ und Landräthe und Landrichter, ſowie wegen Hochverraths ꝛc., ſpäter vom Jahre 1849 her als Secretär des badiſchen Volkswehr⸗Obercommando's und nachheriger Freiſchärler zugleich des Landesverraths angeklagt war und von den Darmſtädter Aſſiſen zu 6 Monaten Correctionshaus verurtheilt worden iſt? Dieſe ſenſationelle Entfaltung meines politiſchen Sündenregiſters ohne Zweifel nach dem berüchtigten damaligenſchwarzen Buche, in das ich, wie mir erſt ſpäter kund wurde, ſammt meinen gravirendſten Antecedentien leider! ebenfalls eingetragen war, machte natürlich auf mich nicht gerade den ermuthigendſten Ein⸗ druck.Unter den vorliegenden beſondren Umſtänden, bemerkte ich achſelzuckend,muß ich ſehr bedauern, daß ich meine Identität mit dem von Ihnen alſo ſpeciſicirten R. F. als ehrlicher Mann nicht abläugnen kann. Im Uebrigen dürfte aus neuerer Zeit denn doch nichts politiſch Belaſtendes gegen mich vorliegen, was irgend⸗ welchen behördlichen Anſtand hervorrufen könnte.Da irren Sie ſich. Ihre kürzlich erſt erfolgte polizeiliche Ausweiſung aus W., die uns ebenfalls amtlich bekannt iſt, ſpricht gewiß nicht empfehlend für Sie. Und wenn auch Ihr heimathlicher Paß in vollſter Ord⸗ nung iſt und Sie bis jetzt hier zu keinen polizeilichen Beſchwerden für uns ſelbſt Anlaß gegeben haben, ſo müſſen wir doch auch auf andre Behörden Rückſicht nehmen, welche in unſrer Stadt ihren Sitz haben, und letztere machen es uns unerläßlich, daß Sie dieſelbe binnen acht Tagen verlaſſen. Auf mein beſondres Bitten geſtattete mir der liebenswürdige Herr Senator ungeachtet ſeines nicht mißzuverſtehenden Hinweiſes auf den hohen deutſchen Bundestag noch eine gewiſſe, ziemlich kurz gegriffene Friſt, um mir innerhalb derſelben wo möglich noch eine andre Commisſtelle zu ermitteln, und ich empfahl mich. Das war alſo nun ſchon die zweite polizeiliche Ausweiſung in kurzer Friſt und ich ſomit der tragikomiſchen Situation jenes märtyrerthumslüſternen Wühlhubers aus denFliegenden Blättern enthoben, der, im Gefühl ſeiner ſtaatsgefährlichen Wichtigkeit, die neueſte Regierungszeitung in der Hand, mit enttäuſchter Miene ausruft:Noch immer nicht ausgewieſen!

Da ich aus meiner eignen Geburtsſtadt, überdies als ehe⸗ lich leiblicher Sohn ihres vormaligen regierenden Bürgermeiſters, nach göttlichen und menſchlichen Geſetzen denn doch nicht wohl ebenfalls ausgewieſen werden konnte, ſo kehrte ich zunächſt dahin zurück. Meine gute alte Mutter war inzwiſchen geſtorben, ſonſt würde ſie mich als abermaligen Schiffbrüchigen gewiß mit gerungenen Händen empfangen haben. Da war ich freilich vor weiterer Ver⸗