— 243—
ich von der Unparteilichkeit und Humanität einer verehrlichen Be⸗ hörde gewiß erwarten darf.“
„Die Anwendung der fraglichen Maßregel dürfte unter den vorliegenden Umſtänden gewiß um ſo härter erſcheinen, als mir von dem Vorhandenſein, geſchweige denn dem eigentlichen Inhalte eines auf irgendwelche„Bedingungen“ meines hieſigen Aufenthalts bezüglichen beſondren Reſcripts hoher Behörde ſeiner Zeit auch nicht die entfernteſte amtliche Mittheilung geworden iſt und ich doch gewiß billiger Weiſe nicht dafür verantwortlich gemacht werden kann, Vorſchriften nicht beachtet zu haben, von deren wirk⸗ lich erfolgter Ertheilung ich ſeither gar keine Kenntniß hatte. Alles, was ich in dieſer Beziehung bis jetzt von dem Großh. Polizei⸗ Commiſſär dahier erfahren, beſchränkte ſich einfach auf die gelegent⸗ liche Notiz, daß man höheren Ortes vermuthe, der Zweck meiner Hierherkunft möge am Ende die Abſicht ſein, die Redaction eines hieſigen politiſchen Blattes zu übernehmen oder überhaupt in re⸗
gierungsfeindlichem Sinne politiſche Propaganda dahier zu machen ꝛc.,
in welchem Falle man allerdings ſofort gegen mich würde einſchreiten müſſen. Da jedoch der durch unläugbare Thatſachen der Zwiſchen⸗ zeit hinlänglich documentirte Zweck meines hieſigen Aufenthalts nur der war, mir in dem Angros-Geſchäfte des Herrn J. D. K. dahier die zur Begründung einer ſpäteren ſelbſtſtändigen Exiſtenz in der merkantiliſchen Branche erforderlichen praktiſchen Vorkenntniſſe zu erwerben, ſo mußte mir, zudem in vernünftiger Erwägung der ob⸗ waltenden allgemeinen Verhältniſſe, jede ernſtliche Abſicht einer derartigen journaliſtiſchen oder ſonſtigen Oppoſitionsmacherei von vornherein völlig fremd ſein. Ich erklärte demgemäß auch dem Herrn Polizei⸗Commiſſär ausdrücklich, daß ich mich von allen po⸗ litiſchen Ertravaganzen dahier entſchieden fernhalten und mich höchſtens, wenn überhaupt nur, gelegentlich auf äſthetiſch⸗literariſchem Gebiete vernehmen laſſen würde, wogegen er keinerlei Bedenken zu äußern ſich veranlaßt fand.“
„Dieſen, mir allein bis dahin amtlich eröffneten„Bedingungen“ meines hieſigen Aufenthalts aber glaube ich unverbrüchlich nach⸗ gekommen zu ſein. Nicht nur kann ſich eine hohe Behörde durch Vernehmung meines Chefs, des Herrn J. D. K. dahier, ſondern auch durch diejenige meiner ſämmtlichen Collegen und aller mit dem Hauſe des Erſteren in irgendwelchem geſchäftlichem Verkehr ſtehen⸗ den Perſonen zur Genüge davon überzeugen, daß ich, fern von allen, außer meinem neugewählten Berufskreiſe liegenden Be⸗ ſtrebungen, mich den mir darin übertragenen regelmäßigen Geſchäfts⸗ Arbeiten von dem Augenblicke meines Eintritts an bis jetzt fleißig und ununterbrochen gewidmet; ſondern ich bin auch im Stande, nachzuweiſen, daß ich während meines Aufenthalts dahier keinen


