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Von 1846 bis 1853 : Erinnerungen aus Verlauf und Folgen einer akademischen und politischen Revolution / von einem weiland Gießener Studenten und badischen Freischärler [Rudolph Fendt]
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ſo unverbeſſerlichenKrakehler, wie mich, der, wenn auch auf unpolitiſchen Gebieten, als incurableKatze trotz alle Demdas Mauſen nicht laſſen konnte, fand ſelbſtredend in der Darmſtädter Neckarſtraße willige Ohren. Am Tage nach der Rückkehr meiner beiden Antagoniſten aus der Reſidenz wurde ich auf das Polizei⸗ büreau vorgeladen und mir daſelbſt durch den Herrn Commiſſär eröffnet, daß ich zufolge höherer Weiſung, weil ich den mir ge⸗ ſtelltenBedingungen meines Aufenthalts daſelbſt nicht ent⸗ ſprochen, die Stadt W.binnen acht Tagen zu verlaſſen habe. Auf meine ſofortige erſtaunte Frage, inwiefern ich denn eigentlich jenenBedingungen mir war bloß Fernhaltung von jeder politiſch⸗agitatoriſchen Thätigkeit, ſei es in der Preſſe oder in Vereinen und Verſammlungen, bekannt zuwidergehandelt habe, wurde mir die achſelzuckende Antwort des perſönlich ſehr humanen und mir wohlwollenden Herrn B.: er bedaure Das ſelbſt herzlichſt, aber die kategoriſche Weiſung ſei, ohne ſein eignes geringſtes Zuthun, in Folge der perſönlichen Immediatvorſtellungen der Herren E. und S. von dem Miniſterium in Darmſtadt an ihn ergangen und ihm ſelbſt bleibe unter ſothanen Umſtänden nichts Andres übrig, als mir ſie einfach zur Nachachtung mit⸗ zutheilen. Was war da zu wollen?Contre la force il n'y a pas de résistance! ſo ſagte ich bei meiner früheren Aus⸗ weiſung aus L., und ſo dachte ich wenigſtens achſelzuckend bei der jetzigen.Alles ſchon dageweſen! lautet der Spruch Rabbi Ben⸗Abika's, und, ihn leiſe vor mich hinmurmelnd, verließ ich ohne beſondere Hoffnung auf amtliche Remedur das Büreau Nichts deſto weniger wollte ich zu letzterem Zwecke alle Mittel er⸗ ſchöpfen und richtete deßhalb, durch eine gleichzeitige beſondre Eingabe meines Principals J. D. K. unterſtützt, folgendes Geſuch um Aufhebung oder doch mindeſtens zeitweiſe Suspendirung der gegen mich verfügten polizeilichen Ausweiſung abermals auf einem Stempelbogen! an die hohe Behörde.

An Großh. heſſ. Miniſterium des Innern zu Darmſtadt. Betr.: die polizeiliche Ausweiſung des

Unterzeichneten aus hieſiger Stadt. Unterm 2. d. Mts. iſt mir durch den Großh. Polizei⸗Com⸗ miſſär dahier eine Verfügung des Großh. Miniſteriums publicirt worden, wonach ich, da ich den mir durch ein Reſcript genannter Stelle vom Januar 1852 geſtellten Bedingungen meines hieſigen Aufenthalts nicht entſprochen, binnen acht Tagen die Stadt W. zu verlaſſen habe. Der in mehrfacher Hinſicht mich auf das Höchſte überraſchende Inhalt dieſer amtlichen Eröffnung veranlaßt mich zu folgendem ehrerbietigem Geſuch, deſſen wohlwollende Berückſichtigung