— 212—
ergab ſich im Verlaufe des Verhörs, ſowohl in Folge meiner Quer⸗ fragen, als auch unter dem ſichtlichen Drucke der Oeffentlichkeit, eine ganze Reihe von raffinirten Spitzbübereien, welche der Angeklagte früher ſchon begangen, ohne daß ſeine von den Einzelnen bisher verſchwiegene Urheberſchaft allgemein bekannt geworden war.
Dieſes Reſultat erregte einen Sturm des Unwillens unter der ganzen Zuhörerſchaft, und der auf einmal vollſtändig entlarvte Angeklagte, Anfangs ganz trotzig um ſich ſchauend, ließ Angeſichts dieſer erbaulichen Conduitenliſte allmählig beſchämt, wie ein armer Sünder, den Kopf ſinken.
Aus der Verſammlung heraus meldeten ſich ſchließlich noch einige freiwillige Belaſtungszeugen zu nachträglichen Enthüllungen, und es unterlag daraufhin keinem Zweifel mehr, daß gar viele Diebereien, wegen deren Andere in Verdacht geweſen waren, nur dem heutigen Angeklagten zur Laſt ſielen, was den Erſteren zu unverkennbarer Genugthuung gereichte.
Nach geſchloſſenem Verhör ergriff ich zu meiner eigentlichen Strafrede das Wort, und eine donnerndere Philippika habe ich noch auf keiner Tribüne des Jahres 48 gegen die politiſchen Sünden eines reactionären Miniſters gehalten, als diesmal unter den Sträflingen des Correctionshauſes gegen den Broddiebſtahl des „blauen Huſaren.“
Zunächſt ſchilderte ich ſeine außerhalb des Gefängniſſes liegende ſchuldbeladene Vergangenheit, die ihn ſchon in die verſchiedenſten Militär⸗ und Civil⸗Arreſtlocale des Kurſtaates geführt hatte und allerdings den ſchlechteſten Leumund von der Welt für ihn ergab. Sodann ging ich auf den vorliegenden Fall über, der durch die übereinſtimmenden Zeugen⸗Ausſagen auf das Unbeſtreitbarſte con⸗ ſtatirt war. Ich wies nach, daß eine ſtrenge Beſtrafung dieſes Vergehens von dem gemeinſamen Intereſſe unſerer Selbſterhaltung geboten ſei, da wir alles Andere eher entbehren könnten, als die von Außen nicht gleich zu erſetzende tägliche Brodration, die con⸗ ditio sine qua non für unſere animaliſche Fortexiſtenz.
Ich zeigte, daß der Angeklagte den fraglichen Diebſtahl nur zum reinen Schabernack, ohne irgendwie durch eignen Mangel dazu veranlaßt worden zu ſein, verübt habe, da nicht nur ſeine Portion faſt unangetaſtet war, ſondern er auch, wenn er bei ſeinem ſtarken Appetit etwa noch deren Nichtausreichen befürchtet haben ſollte, zufolge meiner früheren öffentlichen Erklärungen recht gut wußte, daß er auf desfallſiges Erſuchen jederzeit von mir Zuſchuß erhalten konnte. Es zeigte ſich hier, ſo demonſtrirte ich, der ſittlich auf's Höchſte verwerfliche Trieb der boshaften Beſchädigung des Nächſten ohne alles eigne Intereſſe— eine Schlechtigkeit, welche wir um ſo mehr zu ſtrafen berechtigt ſeien, als doch die Meiſten von uns


