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haft in Uebung zu erhalten, ohne daß außer den einzelnen Be⸗ troffenen ein Hahn darnach gekräht hatte. Mir ſelbſt war unter der Hand gar Manches annectirt worden, worüber ich, um nicht ausgelacht zu werden, kein Wort verloren hatte. Derartige kleine Eigenthums⸗Entwendungen wurden nach dem alten Satze, daß„die Katze das Mauſen nicht läßt“, in der Regel als gelungene Kunſt⸗ ſtücke feiernder Fachmänner von den übrigen Kennern mit Beifall aufgenommen. Etwas Anderes war es mit dem halben Laib Brod, den Jeder von uns Morgens„faßte“. Der war als erſte Lebens⸗ bedingung nach ſtillſchweigender Uebereinkunft ein noli me tangere, woran ſich Niemand vergreifen durfte, ohne allgemeine Nahrungs⸗ ſorgen hervorzurufen.
Auf das Bekanntwerden des jetzigen frevelhaften Diebſtahls erſchallte denn auch ſofort„ein Schrei ſittlicher Entrüſtung“ durch das ganze Correctionshaus.„Wer kann Das gethan haben?“ war die einſtimmige Frage. Bald kamen verſchiedene Indizien zur Sprache, welche einen ſchon lange in zweifelhaftem Geruch ſtehenden Burſchen der That dringend verdächtig erſcheinen ließen, ja faſt unzweifelhaft überführten. Es war der„blaue Huſar“, ſo genannt, weil er früher bei den kurfürſtlichen blauen Huſaren gedient, d. h. die ohngefähre Hälfte ſeiner Dienſtzeit wegen verſchiedener Vergehen in Ziegenhain und ſonſtigen Strafanſtalten zugebracht hatte, ein mit allen Hunden gehetzter frecher Gauner, der zuletzt in Folge eines ganz ordinären Kleiderdiebſtahls zu uns in Garniſon gekommen war. Zwei hatten ihn, ſo zu ſagen, in flagranti ertappt, als er gerade in einer der um dieſe Zeit geöffneten Schlafzellen einen ſtarken„Keil“ Brod hinunterwürgte, während ſein eigner halber⸗ Laib noch faſt ganz unangeſchnitten war.
Das forderte exemplariſche Züchtigung, und ſofort erſchien bei mir eine Deputation mit der Bitte, den„Kerl“ vor die„Acciſen“ zu ſtellen, in welchem Falle man die übliche Anzeige bei dem Ver⸗ walter unterlaſſen wolle. Ich ſagte,„wo möglich“ zu, nahm jedoch vorher unter vier Augen mit dem Werkmeiſter Rückſprache, dem ich den Sachverhalt und unſere Abſicht offen mittheilte. Nachdem ich ihm das Verſprechen gegeben, daß ich während der Dauer der Prozedur für Vermeidung von Lärm und Unordnung ſorgen wollte, erklärte er ſich unter erforderlichem Vorbehalt bereit, den Fall vor⸗ erſt nicht dienſtlich zu behandeln, ſondern der von uns ſelbſt zu handhabenden Gerechtigkeit ihren Lauf zu laſſen. Um mich aber nicht dem Vorwurfe des Terrorismus auszuſetzen, verſicherte ich mich zuvor auch der Einwilligung des Delinquenten.
„Blauer!“ redete ich ihn lakoniſch an,„Du weißt, weſſen Du beſchuldigt wirſt. Wenn wir Dich bei dem Verwalter anzeigen, ſo haſt Du als Rückfälliger einige Tage bei Waſſer und Brod oder
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