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Wie ſich der Angeklagte in dieſem oder jenem Falle den Ausſagen der Belaſtungszeugen oder den Fragen des Aſſiſenpräſidenten gegen⸗ über zu verhalten habe, Alles wollten ſie von mir wiſſen, und ich mußte ihnen geradezu ſingirte Diebſtahls⸗ und ſonſtige Fälle vor⸗ ſpielen, worin ich die Vorunterſuchung führte und den Angeklagten vor der Jury auf der einen Seite als Staatsanwalt und auf der anderen als Vertheidiger behandelte, bis ich ihn nach geſchehener Frage⸗Beantwortung durch die Geſchworenen entweder freiſprach oder zu ſo und ſo viel Jahren Correctionshaus in optima forma verurtheilte.
Sie betrachteten dieſen juriſtiſchen Unterricht ohne Zweifel als nützliches theoretiſches Vorſtudium für ihre ſpätere criminaliſtiſche Gelegenheits⸗Praris, und ich, meinten ſie, müſſe Das am Beſten verſtehen, weil ich ſelbſt Advokat werden wolle und mich ſo gut bei den Geſchworenen„herausgehauen“ habe! Für mich aber war es eine intereſſante und vermöge der ſachgemäßen Gegenbemerkungen meiner Delinquenten⸗Zuhörer mitunter höchſt belehrende Vorbereitung für die noch immer gehoffte ſpätere Advokatur. Da machte einſt Einer von ihnen den Vorſchlag:
„Was meinen Sie, Herr Doctor? Wenn wieder einmal Einer von uns Etwas„pexirt“, ſo ſtellen wir ihn, anſtatt es dem Verwalter zur Beſtrafung anzuzeigen, unter uns vor die„Acciſen“, und Sie machen den Staatsanwalt!“ Dieſer originelle Gedanke wurde ſofort mit allgemeinem Beifall aufgenommen und ich verſprach gerne, ihn zur Ausführung zu bringen, ſoweit es die Hausordnung ohne Störung erlaube. Der geeignete Criminal⸗Fall ſollte ſich gar bald ergeben.
Eines Mittags gingen wir, wie üblich, zwiſchen 11 und 12 Uhr Vormittags, in dem Hofe des Correctionshauſes ſpazieren, als plötzlich einer unſerer Kameraden mit der Nachricht auf uns zukam, ſo eben habe er droben entdeckt, daß ihm die Hälfte ſeiner Brodration geſtohlen worden ſei. Dies allarmirte uns nicht wenig; denn wenn wir auch ſeither ſchon hin und wieder kleine Diebereien wahrgenommen, deren Urheber wir vergebens nachgeforſcht, ſo hatte doch ein ſo freches Attentat auf die Sicherheit unſres Haupt⸗ Nahrungsmittels, das uns im Falle des Abhandenkommens durch die Verwaltung nicht erſetzt wurde, bis dahin noch nicht ſtatt⸗ gefunden.
Die Ermittelung des Thäters war eine gemeinſame Lebens⸗ frage, und wie nach Hanſemanns bekannter Aeußerung für die beati possidentes außerhalb des Gefängniſſes„in Geldſachen die Gemüthlichkeit aufhört“, ſo war das bei uns Sträflingen in Bezug auf das Brod der Fall. Alles Andere durfte Der oder Jener einmal ſtipitzen, um ſeine langen Finger auch während der Beſſerungs⸗


