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vertraulich reklamirt, und Niemand war über dieſen unerbetenen Dispens froher, als ich. Ich wandelte in der Kirchen⸗Stunde beſchaulich durch die leeren Säle, und meine theologiſchen Studien⸗ genoſſen brauchten in ihren zerknirſchenden Kraft⸗Sermonen an die Corrigenden nicht mehr mein, an andere Zeiten erinnerndes frivoles Geſicht zu fürchten. Zu ihrer Ehre ſei jedoch noch ſchließlich erwähnt, daß ich Zwei unter ihnen traf, die in gleicher Geſinnung, wie früher, mir mit alter Herzlichkeit und ohne affektirte Moral die Hand ſchüttelten. Sie waren freilich ehrenwerthe Ausnahmen von der traurigen Regel und ſind es noch bis heute geblieben, dafür aber auch noch von keinem Standesherrn auf eine fette Pfründe präſentirt worden.
Den meiſten meiner Mit⸗Corrigenden war das erſt ſeit ein paar Jahren eingeführte öffentliche Schwurgerichts⸗Verfahren, dem ſie ſelbſt zum Opfer gefallen waren, eine ſehr fatale revolutionäre Neuerung, vor welcher ſie eine wohlbegründete Scheu hatten. Bei der alten ſchriſtlichen Procedur, meinten ſie, hätte man ſich, wenn kein directer Beweis vorgelegen, doch mit einiger Schlauheit„hin⸗ durchlügen“ können; bei dieſen verfluchten„Acciſen“ aber— ſo nannten ſie die Jury ſtatt Aſſiſen—, da helfe Alles Nichts. Da werde man„verknurrt“, wenn auch gar Nichts bewieſen ſei, bloß, weil ſo ein paar dumme Bauern, die doch gar Nichts von„Jura“ verſtänden, ſich einmal in den Kopf ſetzten, die Sache müſſe ſich ſo verhalten, wie ſie der„Alles ſchlecht machende“ Staatsanwalt ihnen vorſchwatze! Das ſei gegen alles Herkommen. Für politiſche Leute, wie mich, die in den„jüngſten Tag“ ſchrieben und auf den Großherzog loszögen, möge Das ganz gut ſein; aber für Leute Ihresgleichen ſei es Nichts. Da könnte ja der„ehrlichſte“ Mann „an die Kordel kommen!“ Und das gehöre ſich doch auch gar nicht, daß Alles ſo öffentlich vor Krethi und Plethi verhandelt würde, die Das nur wie eine Art Comödie betrachteten, ohne daß es ſie eigentlich etwas anginge!— Sie hatten von ihrem Standpunkte aus gar nicht ſo Unrecht, und gewiß gibt es keine ſchlagendere Lobrede für das Schwurgericht, als dieſer ärgerliche Proteſt aus ſolchem Munde. Dazu kam, daß ihnen die ganze Procedur an ſich vollkommen neu war und Viele ſich durch den Druck der Oeffent⸗ lichkeit nach ihrem eigenen Bekenntniſſe zu leicht hatten„blüffen“ laſſen. Da der Eine oder Andere vielleicht einen ſpäteren Rückfall nicht für unmöglich hielt, ſo hatten ſie ein Intereſſe daran, ſich über die Einzelnheiten des Verfahrens näher zu unterrichten, und ich als Juriſt mußte ihnen hierüber gelegentliche Vorleſungen halten, die ich durch Begriffsbeſtimmung der verſchiedenen Vergehen und Ver⸗ brechen und Bezeichnung des entſprechenden Strafmaßes aus dem in meiner Privatbibliothek befindlichen Strafgeſetzbuch ergänzte.


