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Von 1846 bis 1853 : Erinnerungen aus Verlauf und Folgen einer akademischen und politischen Revolution / von einem weiland Gießener Studenten und badischen Freischärler [Rudolph Fendt]
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Gebote. Bald hatte ich für den Einen an ſeine Eltern oder ſeinen Schatz einen Brief zu ſchreiben. Namentlich zu den betreffenden weiblichen Geburtstagen fertigte ich mit einer zuletzt ſtaunenswerthen Virtuoſität gereimte, von derb ländlicher Lyrik überſtrömende Ge⸗ fühls⸗Ergüſſe, welche für mein bis dahin unbekanntes poetiſches Talent allgemeine Bewunderung erregten und in der Regel von einem correctionellen Weißbinder mit allerlei bunten Blumen und Arabesken aus freier Hand umrahmt wurden. Es warein wahrer Staat, wie die Burſchen erklärten, und wie mögen ſich die ver⸗ ſchiedenen Gretchen, Liesbeths undAmmi's in der Heimath über dieſe knittelverslichen Liebesbriefe ihrer in derBeſſerung begriffenen Geliebten gefreut haben! Bald auch mußte ich dem Andern ein Begnadigungs⸗Geſuch an das Juſtizminiſterium entwerfen, und ſeit einmal Einer der von mir Befürworteten einen Monatgeſchenkt erhalten hatte, galt ich in dieſer Beziehung für eine Autorität und war von da an der erklärteFerkelſtecher und öffentliche Schreiber des Correctionshauſes.

Mein Bureau befand ſich in der an den Arbeitsſaal an⸗ ſtoßenden Stube des im Eingange erwähnten, für ſich allein han⸗ tirenden politiſchen Schuſters, und hier ertheilte ich bei geſchloſſener Thüre Audienz.

Da gab es denn manche köomiſche Scene, namentlich bei der Vorbereitung der Begnadigungs⸗Geſuche. Die Wenigſten geſtanden natürlich vor den Mitgefangenen den wahren Sachverhalt ihres eigentlichen Vergehens, ſondern wußten dies als einen nur for⸗ mellen Verſtoß gegen den harten Buchſtaben des Geſetzes zu be⸗ ſchönigen oder ſtellten ſich auch gar als die im Weſſentlicher unſchuldigen, nur etwas unvorſichtigen Opfer einer Intrigue, eines kleinen Juſtizmords ꝛc. dar. Das konnte nun freilich bei mir unter vier Augen, wenn ich vor Entwerfung der Supplik eine wahr⸗ heitsgetreue Mittheilung des vorliegenden Vergehens behufs Her⸗ vorhebung der etwaigen Milderungsgründe verlangte, nicht Stich halten und nach den erſten derartigen Redensarten mußten wohl oder übel die Masken fallen gelaſſen werden. Ich erklärte den Petenten rund heraus, daß, wenn ihr Begnadigungs⸗Geſuch über⸗ haupt Erfolg haben ſolle, die thatſächliche Erörterung deſſelben mit dem Inhalte der Unterſuchungsacten im Weſentlichen noth⸗ wendig übereinſtimmen müſſe, da es ſonſt nicht nur ganz unberück⸗ ſichtigt ad acta gelegt würde, ſondern auch wegen offenbarer frivoler Lüge leicht noch eine beſondere Disciplinarſtrafe zur Folge haben könnte. Die natürliche Logik dieſes unbarmherzigen Vorhalts wirkte meiſt auf der Stelle. Nach einigem verlegenem Räuspern und Stottern:Ja, wiſſen Sie, das war ſo eine kurioſe Geſchichte ꝛc., wurde die eigentliche Schandthat ziemlich unverblümt losgelaſſen,