Druckschrift 
Von 1846 bis 1853 : Erinnerungen aus Verlauf und Folgen einer akademischen und politischen Revolution / von einem weiland Gießener Studenten und badischen Freischärler [Rudolph Fendt]
Entstehung
Seite
169
Einzelbild herunterladen

169

verantwortlichen Redacteur, Verleger und Drucker beſtrafen wolle. (Man vergleiche unſer heutiges Reichspreßgeſetz und denke an das Wort L. Börnes, daß eigentlich ſchon Derjenige, der zu einem oppoſitionellen Zeitungsartikel die Feder ſpitze, wegenvorbereitender Handlungen zum Hochverrath und die unglückliche Gans, aus deren Flügel man die letztere gerupft, wegenMitwirkung zu dieſem Ver⸗ brechen ſtrafbar ſei!) Ferner wies O. Hofmann richtig nach, daß man ſchon vor tauſend Jahren humanere Rechtsgrundſätze über Majeſtätsbeleidigung gehabt, als ſie unſer jetziges Strafgeſetzbuch aufſtelle, und daß nur die Perſon, nicht aber auch ſchon der bloße Name des Großherzogs geheiligt ſei. Als er weiter bemerkte, daß die gegenwärtige heſſiſche Regierung, welche die reactionäre Preſſe des Inlandes ungeſtraft zur Octroyirung, zum meineidigen Um⸗ ſturze der Landesverfaſſung auffordern laſſe, eigentlich zur Erhebung von politiſchen Anklagen gegen die demokratiſche Preſſe gar nicht berechtigt erſcheine, wurde ihm von dem Präſidenten das Wort über dieſe Sache entzogen. Große Senſation aber und in offi⸗ ciellen Kreiſen eine gewiſſe Beſtürzung erregte O. Hofmann's ſchließ⸗ liche Behauptung: daß die Stelle des heſſiſchen Strafgeſetzbuchs, welche alle Gehülfen bei Majeſtätsbeleidigung für gleich ſtrafbar erkläre, gar nicht in den landſtändiſchen Beſchlüſſen enthalten, alſo in das Geſetzbuch hinein gefälſcht ſei! Nach dem wirk⸗ lich unparte iiſchen Réſumé des ehrenwerthen Präſidenten Eigen⸗ brodt zogen ſich die Geſchworenen zurück und beantworteten, nach kurzer Berathung, alle ſieben Fragen mit, ſoviel ich weiß, ein⸗ ſtimmigem Nichtſchuldig. Mir war natürlich mit dieſem endlichen Schlußacte ein Stein vom Herzen und ich ließ gleich unten im Darmſtädter Hof ein paar Flaſchen Champagner für meine braven Gensd'armen kommen, die von ihnen fröhlich auf mein Wohl ge⸗ leert wurden. Ueber meine Heimfahrt, nach deren Beendigung ich den auf der Treppe ſtehenden Verwalter mit dem Jubelruf be⸗ grüßte:Es gibt Cigarren, Herr Fink! Nichts, als Cigarren, und kein Fäßchen! berichtet derHeſſiſche Zuſchauer:Als F. wieder in das Gefängniß zurücktransportirt wurde, begleitete ihn trotzdem, daß eine Extra⸗Escorte von reitenden Gensd'armen beigegeben war, der langanhaltende Jubel des Volkes, der manchem rothreactionären Heuler der Reſidenz höchſt unangenehm in die Ohren geklungen haben mag. Einentieferen Schlaf, als in der darauf folgenden Nacht, nachdem endlich der Alp der heſſiſchen Strafjuſtiz ganz von meiner bisher beklemmten Bruſt weggewälzt war, habe ich lange nichtgethan. Ich ſah mich im Geiſte ſchon als wohlbeſtallten Hofgerichtsadvokaten vor den Schranken deſſelben Gerichtshofs, auf deſſen Anklagebank ich unter ſo unbeſchreiblicher Aufregung volle acht Tage lang geſeſſen, und ahnte noch nicht, daß mir eine Woche

22