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vor Entlaſſung aus dem Straſarreſt noch in Folge davon eine Relegation auf zwei Jahre von Seiten des akademiſchen Disciplinargerichts in Gießen blühen ſollte! Obgleich der Stu⸗ dioſus F. über ſeinen Fleiß und den Beſuch der Vorleſungen die beſten Zeugniſſe, faſt alle erſten Rangs, vorlegen konnte, ſo mußte er doch post festum noch beſonders für ſeine politiſchen Sünden als Staatsbürger büßen. In letzterer Eigenſchaft 10 Monate Unterſuchungs⸗ und 6 Monate Straf⸗Arreſt, und in erſterer hinter⸗ drein noch ſtudentiſche Relegation auf zwei Jahre! Das waren wirklich charakteriſtiſch⸗,„vorſündfluthliche“ Rechtszuſtände. Hoffentlich eriſtiren ſie mit ihrem„bis in idem!“ heute nicht mehr.(?!)—


