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Von 1846 bis 1853 : Erinnerungen aus Verlauf und Folgen einer akademischen und politischen Revolution / von einem weiland Gießener Studenten und badischen Freischärler [Rudolph Fendt]
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deſſen Urtheil durch die bekannten Antecedentien ſeiner hervor⸗ ragendſten activen und paſſiven Mitglieder, eines Nöllner, Weber, Preuſchen, Dietz und andrer weiland Händlanger der ſchwarzen und ſonſtigerCommiſſionen in Sachen der Demagogen⸗ verfolgung zu einer vollgültigen Autorität geworden iſt ꝛc., das Vergehen der Verletzung der Amtsehre des geſammten Gießener Hofgerichts, ſowie der beiden Räthe Georgi und Nöllner involviren. Das Gleiche galt insbeſondere Georgi gegenüber für einen von mir verfaßten geharniſchten Artikel desjüngſten Tags, worin ich die auffallende Thatſache, daß der erſtere berüchtigte politiſche Unter⸗ ſuchungsrichter eines Abends in unzurechnungsfähigem Zuſtande hegen mit geladenem Gewehr vom Fenſter herab auf eine vorüberſchrei⸗ uee tende Patrouille der Bürgerwehr zu ſchießen gedroht, als ein höchſt anegne ſtrafbares Attentat gegen die öffentliche Sicherheit in ſcharfen Aus⸗ A drücken dargeſtellt und die auffallende Säumigkeit der Unter⸗ ſuchungsbehörde in dieſer Sache, welche damals die allgemeinſte †᷑etme Entrüſtung erregte, ſtrenge gerügt hatte. Ueber Letzteres wurden.8 Zeugen vernommen und erhielt das von mir veröffentlichte Attentat.. namentlich durch die Ausſagen des damaligen Kreisſecretariats⸗ Vicars Dr. Vogel(jetzigen Hofgerichtsadvokaten in der Reſidenz), der als Bürgerwehr⸗Officier hierbei einſchritt, volle Beſtätigung.. Ja derſelbe ſchilderte noch obendrein den momentan unzurechnungs⸗ fähigen Zuſtand des trotz der Notorietät ähnlicher Vorgänge nach, wie vor, fortamtirenden Hofgerichtsraths, über den einſt ein ba⸗ diſches Blatt das beißende Epigramm brachte:

Heſſen, glückliches Land, wo der Wahnſinn ſitzt zu Gerichte

Und in dem ſtändiſchen Saal taumelnd der Trunkenbold lallt!

in ſehr draſtiſcher Weiſe. Das waren denn doch ſehr gravirende Dinge, die man klüger todtgeſchwiegen hätte, ſtatt fie vor die Aſſiſen zu bringen. Nichts deſto weniger gerieth derſelbe Staats⸗ anwalt, der mir ſchon am vorangegangenen Samſtag anticipando zum Endreſultate gratulirt hatte, über die beiden Schluß⸗Anklagen officiell gewaltig in Harniſch. Nicht nur beging er die ſtarke Tactloſigkeit, meine vorangegangenen politiſchen Handlungen vor beinahe denſelben Geſchworenen, die mich dieſerhalb zwei Tage zu⸗ vor freigeſprochen, nochmals als Verbrechen gegen die Sicherheit des Staates darzuſtellen, ſondern auch die angebliche Majeſtätsbe⸗ leidigung gegen den Großherzog malte er ſehr ſchwarz an die Wand, obſchon wahrhaftig darin, daß ich eine an ſich in meinen Augen höchſt verdienſtliche Regentenhandlung des Letztern die Incompetenzerklärung für den verhaßten Bundestag als einen eigentlich nach dem Wortlaute des thatſächlich durch die neueren Creigniſſe antiquirten Strafgeſetzbuchs ſtreng pönaliſirten Act des