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Von 1846 bis 1853 : Erinnerungen aus Verlauf und Folgen einer akademischen und politischen Revolution / von einem weiland Gießener Studenten und badischen Freischärler [Rudolph Fendt]
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im Kerker verlebten Jahren, von der Liebe und Anhänglichkeit ſeines Volkes ſprach, überſah man dieſe vom Präſidenten ſoge⸗ nannte Ruhmredigkeit in Anbetracht ſeines durchaus ehrenhaften Charakters und der reinen Motive ſeiner Handlungen. Als er nun gegen den Schluß aufdie zerſprengte und verſchollene National⸗ verſammlung, auf die zerriſſene ſchwarzrothgoldne Fahne des Bun⸗ despalaſtes hinwies, undwie die edelſten Männer in der Ver⸗ bannung, in Stargard der wolleſpulende Kinkel verkümmere, wie der weiße Czar ſich rüſte, ſeine Koſacken über unſre Grenze zu ſchicken, da verargte es wohl mancher Anweſende dem Präſidenten, daß er dem Angeklagten zuletzt mit Entziehung des Wortes drohte und dieſer ſich zuvorkommend fügte. Aberandre Zeiten, andre Sitten! Die demokratiſchen Sitten des Jahres 1848, des Jahres der politiſchen Saturnalien, in denen der lange und ſchwer ge⸗ feſſelte Sclave ohne Scheu vor künftiger Beſtrafung ſeinem Muth⸗

willen(?) frei den Zügel ſchießen laſſen durfte, dieſe Zeiten, dieſe Sitten ſind heuer nicht mehr wohlgelitten und wohl auch nicht ganz ſtraflos. Wie man aus den wenigen hier gegebnen

Bruchſtücken entnehmen kann, machte die Rede den gewaltigſten Eindruck, und wir glauben, daß der ſchlichte Verſtand eines Bürgers⸗ mannes den Nagel auf den Kopf getroffen hat, als er bemerkte: Die hohen Herren hätten beſſer gethan, dieſe Sache im tiefſten Vogelsberge zur Verhandlung zu bringen, als in der Reſidenz Darmſtadi.

Ueber den Schluß meines erſten großen Proceſſes, der von Montag, den 8., bis Samſtag, den 14. September 1850 dauerte, ſchrieb der damalige in Gießen erſcheinendeHeſſiſche Zuſchauer in einer Extra⸗Beilage zu Nr. 180 aus der Feder Auguſt Becker's: Darmſtadt, 14. September. Soeben(51 ½ Uhr Nachmittags) ver⸗ kündete der Präſident des Aſſiſenhofs das Urtheil in dem F.'ſchen Proceß. Die Geſchworenen hatten den Angeklagten von der An⸗ klage des Hoch⸗ und Landesverraths, der Aufforderung zum Auf⸗ ruhr und zur Widerſetzlichkeit, der Majeſtätsbeleidigung und Schmähung der Häupter fremder Staaten, der Beleidigung des Landrichters Brumhard ꝛc. freigeſprochen, während ſie ihn ſchuldig erklärten der Amts⸗ und Dienſtehrenbeleidigung und Verläumdung des Erminiſters Jaup. Der Staatsanwalt hatte auf 9 Monate Correctionshaus⸗, reſp. Feſtungshaft und ein Achtel aller Unterſuchungskoſten angetragen, während der Aſſiſenhof, den An⸗ trag der Vertheidigung auf Abzug der Unterſuchungshaft unbe⸗ rückſichtigt laſſend, den Angeklagten zu 6 Monaten Correctionshaus⸗ ſtrafe, in ein Achtel aller Koſten und in die beſondren, durch die Amts⸗ und Dienſtehrenbeleidigungs⸗Anklage entſtandenen Koſten verurtheilte. Die Behörden hatten kurz vor Fällung des Urtheils außer⸗