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zurückließ. Und das war bei der ſtreng„lutheriſchen“ Geſinnung der Majorität ſür mich im Grunde der bedenklichſte Punkt, weit bedenklicher, als die verſchiednen incriminirten Majeſtätsbeleidigungen. Diejenige Anklage letzter Gattung, die von der Oberohmener Volks⸗ verſammlung her mir zur Laſt gelegt wurde, brachte den Staats⸗ anwalt Siebert in ganz beſonders unterthänigſten Harniſch. Um den Bauern klar zu machen, daß die Umwandlung unſres Groß⸗ herzogthums in eine Republik ganz friedlich und ohne Blutver⸗ gießen vor ſich gehen könne, wies ich ſie darauf hin, daß Dies nicht etwa auf dem Wege eines Volksaufſtandes, mit Gutllotine und dergleichen, ſondern nur durch ordnungsmäßigen Mehr⸗ heitsbeſchluß der demnächſt einzuberufenden conſti⸗ tuirenden heſſiſchen Landesverſammlung in der Stände⸗ kammer zu Darmſtadt geſchehen könne. Sei daſelbſt auf dem Wege regelrechter Abſtimmung die Entthronung des regierenden Großherzogs aus der Familie der brabantiſchen Grafen von Löwen, Ludwigs III., zum geſetzlichen Beſchluſſe erhoben, ſo werde ſich einfach eine Deputation der Kammer in etikettemäßigen ſchwarzen Fräcken in das Reſidenzſchloß begeben und dem bisherigen Landes⸗
fürſten höflichſt eröffnen:„Bürger Ludwig von Brabant! Das ſouveräne heſſiſche Volk hat Sie durch Mehrheitsbeſchluß ſeiner gewählten Vertreter, um die republikaniſche Staatsform als die allein zweckmäßige und am wenigſten koſtſpielige einzuführen, des landesfürſtlichen Thrones für verluſtig erklärt. Wir garantiren in deſſen Namen feierlichſt für Ihre ungefährdete perſönliche Sicher⸗ heit, ſowie wir Ihnen auch den größeren Theil der Domänen als Privatvermögen Ihrer Familie ohne alle juriſtiſche Untexſuchung, einfach in Anerkennung Ihres ſeither bewieſenen guten Willens, unangetaſtet überlaſſen wollen. Sobald Sie die Krone niederge⸗ legt, werden wir Sie mit Freuden als ehrlichen Mitbürger in unſrer Mitte begrüßen und Ihnen, wenn Sie dazu geneigt ſein ſollten, in dem neuen Staatsweſen gerne eine würdige Stellung anweiſen, unter der Bedingung natürlich, daß Sie daſſelbe fortan als zu Recht beſtehend ohne Rückhalt anerkennen.“ Auf die An⸗ frage aus der corona, was denn der entthronte Landesfürſt, falls er keine höhere Beamtenſtelle annähme, eigentlich treiben ſolle?— wer denkt da nicht an die bekannte Gellert'ſche Martha mit dem Milchtopf und den ominöſen Schlußverſen:„Hop, Martha, hop! Da lag der Topfl?“— erwiederte ich kaltblütig, dann könne er in aller Muße Landwirthſchaft auf ſeinen Gütern treiben, ſo gut, wie der Graf von Laubach, der ehedem ebenfalls reichsunmittel⸗ barer Souverän geweſen ſei und ſich jetzt als mediatiſirter Land⸗ edelmann wohlverdienter allgemeiner Achtung erfreue. Oder, wenn er das nicht wolle,— und dieſer gar nicht ſo bös gemeinte, freilich
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