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des Volkes, die ſie urſprünglich allein ſein ſollte, zu einer Sache der Fürſten, aus dem kirchlichen Selbſtzweck zu einem Mittel dynaſtiſcher Politik machen. Das war ſein großer Fehler, an dem wir in unſern heutigen proteſtaniſchen Landeskirchen mit den jewei⸗ ligen Fürſten als„oberſten Biſchöfen“, dieſer unglückſeligen Ver⸗ quickung des„Geiſtlichen“ mit dem„Weltlichen“, heute noch kranken. Während der gleichzeitige ſchweizeriſche Reformator Ulrich Zwingli, wie ſeine Gegner klagten,„die geiſtige Freiheit auf das Fleiſch anwandte“ und die Reformation zur Durchführung wohlthätiger politiſcher Reformen klug zu benutzen verſtand, hatte Luther im Gegentheil eine wahrhaſt bibliſche Ehrfurcht vor den„Geſalbten des Herrn“, Kaiſern, Königen und Fürſten, und hoffte zunächſt allein durch ſie die Reformation der Kirche am Sicherſten durchzuſetzen. Das war der verhängnißvolle Unterſchied. Zwingli war zugleich ſchweizeriſcher Republikaner, Luther aber blieb immer deutſcher Unterthan; in dieſem weſentlichen Punkte gingen Beide aus ein⸗ ander. Auf dem bekannten Bilde des Darmſtädter Hofmalers Noack, „das Religionsgeſpräch zu Marburg“, wo der mild ſchlichte Zwingli das bekannte„eor:“ bei der erſten Feier des Abendmahls durch Chriſtus ſehr richtig und vernünftig mit„Das bedeutet meinen Leib und Blut“ überſetzt, während der ſtarre Luther an dem mit Kreide auf den Tiſch geſchriebenen Wortlaut:„Das iſt mein (wirklicher) Leib“ in unbegreiflicher Hartnäckigkeit unbekehrbar feſt⸗ hält, hat meine Sympathie ſtets dem ſchweizeriſchen Reformator ſich zugewandt. Zwingli's Lehre war freilich dem einſeitigen kirch⸗ lichen Agitator Luther, der die eigentliche Heimath des Chriſten bloß im himmliſchen Jenſeits ſah, entſchieden antipathiſch, da ſie die ſ. g. chriſtliche Freiheit und brüderliche Gleichheit nicht bloß „geiſtig“ auffaßte, d. h. bloß in Anwendung auf das Verhältniß des Menſchen zu Gott, ſondern auch auf das irdiſch⸗ſtaatsbürgerliche „politiſche“ Leben bezog. Zwingli war eben ein Republikaner, der neben dem Himmelscandidaten des Jenſeits zugleich den freien Bürger des Diesſeits im Auge hatte, als ſolcher auch, mit Speer und Helm bewaffnet, in der Schlacht bei Kappel gegen die Katho⸗
liken ritterlich fiel, während Luther mehr ein für politiſche Re⸗
formen gleichgültiger„Hofprediger“ der Fürſten war und in den ſchweizeriſchen„Sacramentirern“ nur eine Fortſetzung der wieder⸗ täuferiſchen„Schwarmgeiſter“ erblickte. Dieſen weſentlichen Unter⸗ ſchied zwiſchen beiden Reformatoren wußte ich meinen überwiegend bäuerlichen Geſchworenen unter geziemendem Reſpecte für den Deutſchen, wie den Schweizer, ſo gründlich klar zu machen, daß ſie mir Zeichen ihres ſtillen Beifalls gaben und dieſe für mich ſehr gefährliche Klippe meiner oberheſſiſchen Bauernkriegsrede, trotz der ſtaatsanwaltlichen Inſinuationen, für mich keinerlei Stachel in ihnen


