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Von 1846 bis 1853 : Erinnerungen aus Verlauf und Folgen einer akademischen und politischen Revolution / von einem weiland Gießener Studenten und badischen Freischärler [Rudolph Fendt]
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ſtimmungen des vormärzlichen du Thil'ſchen Strafgeſetzbuchs auf die jetzigen Verhältniſſe der Entwicklung ganz neuer Rechtsbegriffe anwenden zu wollen, wie es das Hofgericht in Bezug auf die An⸗ klage gegen die Verhafteten thue, citirte ich eine gegen den Fort⸗ beſtand des nun aufgelöſten deutſchen Bundestags gerichtete Stelle des großherzoglichen März⸗Edikts. Nach Artikel ſo und ſoviel unſres für ſolche Fragen ganz antiquirten heſſiſchen Strafgeſetz⸗ buchs involvire dies einen Angriff auf die Bundesverfaſſung, reſp. das Verbrechen des Hochverraths, und würde alſo der Großherzog oder vielmehr bei deſſen ſouveräner Unverantwortlichkeit das unter⸗ zeichnete Miniſterium Gagern nach einem weiteren Artikel dafür bis zu 16 Jahren Zuchthaus ſtrafbar ſein. Wie viel wollen wir den Herren dictiren? fragte ich mit derber Ironie. Natürlich ſchrie die corona unter allgemeinſter Heiterkeit:16 Jahre! Ich hatte damit nur eine recht draſtiſche Perſiflage auf die heutige richter⸗ liche Anwendung offenbar veralteter, unter ganz andren Zeitver⸗ hältniſſen erlaſſener politiſcher Strafrechtsbeſtimmungen im Auge, die auch bei dem Puͤblikum ganz ihre Wirkung erreichte. Von maßgebender Seite aber hat man mir ſpäter dieſen reſpectwidrig unziemlichen Scherz ſehr ſtark angekreidet.

Nach geſchloſſener Verſammlung ſaß ich gerade mit einigen bürgerlichen Parteigenoſſen in der Lotz'ſchen Brauerei bei einem kühlen Schoppen Bier, als plötzlich ein Bekannter mit der Meldung hereingeſtürzt kam, daß die Gensd'armen mit einem hofgerichtlichen Verhaftsbefehl in der Taſche auf mich fahndeten. Da ich nun durchaus keine Luſt hatte, mich ohne Noth in einen monatelangen Unterſuchungsarreſt einſpinnen zu laſſen, ſo verbarg ich mich ſoͤfort behufs einſtweiliger Flucht in das Ausland bei einem geſinnungs⸗ verwandtenPhiliſter(Sch. auf dem Aſterweg), von deſſen Woh⸗ nung aus ich am andern Morgen durch die geſchloſſenen Jalouſieen den Criminalrichter Höpfner mit obligater Gensd'armerie⸗Begleitung zur Hausſuchung nach meinem benachbarten Studentenquartier vor⸗ überſchreiten ſah. Selbſtredend konnte ich mich in Gießen, wo die Häuſer aller meiner bürgerlichen Freunde ſucceſſive nach mir durch⸗ viſitirt wurden, nicht lange halten. Da nun alle Thore und Aus⸗ gänge der Muſenſtadt mit Gensd'armerie beſetzt waren, ſo ſchlüpfte ich, von einer liebenswürdigen Parteigenoſſin aus ihrer eignen Galderobe vortrefflich ausſtaffirt, noch an demſelben Abend in eleganter Damenkleidung, Hut und blauem Schleier, mit vorge⸗ ſchriebener weiblicher Grazie trippelnd und den allzu amazonen⸗ haften Bart durch das Taſchentuch verdeckend, am Arme zweier bürgerlicher Freundekam Neuweger Thor mitten durch die arglos zuſchauenden beiden Wachtpoſten durch. An dem benachbarten

Buſch'ſchen Garten warf ich meine weibliche Hülle ab und wanderte