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Von 1846 bis 1853 : Erinnerungen aus Verlauf und Folgen einer akademischen und politischen Revolution / von einem weiland Gießener Studenten und badischen Freischärler [Rudolph Fendt]
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begeiſterungsloſen jungen Mann, der unter denſelben Verhält⸗ niſſen in demſelben Sinne ſprach and handelte, nur mit dem Unterſchied, daß ich nicht, gleich Jenen, meine einmal begründete Ueberzeugung ſpäter verläugnete, ſondern ihr auch in der Ver⸗ bannung und im Kerker getreu blieb, und daß ich mein Leben und meine Zukunft dafür aufs Spiel ſetzte, während Jene ihr dafür auf dem Papiere verheißenes Gut und Blut in den Tagen der Gefahr für ſich behielten und die gemeinſame Fahne ver⸗ ließen, der ſie Treue geſchworen hatten! Der leitende Grund⸗ ſatz meiner nachmärzlichen politiſchen Thätigkeit war der damals auch von der conſtitutionellen Partei anerkannte der Volks⸗ ſouveränetät, und mein ganzes Glaubensbekenntniß läßt ſich auf die zu jener Zeit von loyalen Beamten dieſer loyalen Reſi⸗ denz Darmſtadt ſelbſt aufgeſtellte Formel zurückführen:

Der freie Aufſchwung des Volkes hat die lange drückenden Feſſeln der Knechtſchaft geſprengt. Der große Grundſatz der Volks⸗ herrſchaft iſt mit unwiderſtehlicher Gewalt ins Leben getreten. Das Recht und die Macht des Volkes iſt das höchſte Recht und die höchſte Macht in allen deutſchen Staaten geworden. Von jetzt an haben die Regierungen ihre Befugniſſe nur durch das Volk, und der verfaſſungsmäßig ausgeſprochene Wille deſſelben ſchreibt ihnen die Grenzen ihrer Gewalt vor. Darum wollen wir die Anerkennung dieſes Grund⸗ ſatzes der Volksherrſchaft in allen ſeinen Folgen. Wir wollen, daß das Volk, d. h. die Mehrheit aller ſelbſtſtändigen und un⸗ beſcholtenen Staatsbürger, auf geſetzlich vorgeſchriebene und ord⸗ nungsmäßige Weiſe darüber entſcheiden könne, nach welcher Verfaſſung es leben und wie es regiert ſein will!.

Nun wohlan, m. H., dieſen ſelben Grundſatz, der die Recht⸗ fertigung meines nunmehr angeſchuldigten öffentlichen Auftretens enthält, hat ganz mit denſelben Worten auch Herr D'. H. C. Jaup dahier, damals noch penſionirter geheimer Staatsrath, in einem durch das ganze Land verbreiteten Manifeſt an die heſſiſchen Mit⸗ bürger vom 12. April 1848 durch ſeine eigenhändige Namens⸗ unterſchrift ſchwarz auf weiß für den ſeinigen erklärt! Ich denke, wenn meine eigne politiſche Ueberzeugung damals in ſolcher Weiſe und durch ſolche Autoritäten unterſtützt wurde, durfte ich ihr doch unbedenklich Folge leiſten. Mein damaliger Geſinnungsgenoſſe Jaup iſt ein paar Wochen nach Ablegung dieſes Glaubensbekennt⸗ niſſes heſſiſcher Miniſterpräſident geworden und hat daſſelbe ſodann verläugnet. Ich bin ihm treu geblieben. Deßwegen bin ich unter der Regierung deſſelben Herrn Jaup als Hochverräther proſcribirt, 10 Monate lang eingeſperrt worden und ſoll nun noch dabei zur