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lichen Privilegien entſtanden, die zum großen Theile zunächſt auf freiwilligen, dann zur tributmäßigen Pflicht gemachten Abgaben der gutmüthigen Unterthanen beruhten, wirft eine übrigens nicht etwa erfundene Anecdote aus Darmſtadt vom Jahre 1848 ein höchſt ergötzliches Licht. In dem oberheſſiſchen Städtchen L., dem Ver⸗ waltungsſitze der freiherrlichen Familie von Riedeſel, welche nament⸗ lich wegen der communalen Waldholzberechtigung mit vielen ihrer Gemeinden in den odiböſeſten Prozeſſen lag, war es in den erſten Märztagen zu einem förmlichen Volksaufſtande Seitens der auf⸗ rühreriſchen Bauerſchaft gekommen, der trotz der Beſchwichtigungs⸗ verſuche meiner liberalen dortigen Freunde zu beklagenswerthen Exrceſſen, der Verbrennung der ſtandesherrlichen Archivacten und Demolirung eines der freiherrlichen Schlöſſer, führte. Die gnädigen Herren machten ſo gut, wie ihre höher ſtehenden, nicht mediatiſirten Standesgenoſſen, bonne mine au mauvais jeu, und nach langen Hin⸗ und Herverhandlungen kam endlich eine leidliche Einigung zwiſchen ihnen und den rebelliſchen Gemeinden zu Stande, wobei ſie auf die unerträglichſten, drückendſten ihrer Privilegien mit un⸗ freiwilliger Großmuth Verzicht leiſteten. Eine Deputation der Bür⸗ gerſchaft L.s erſchien zum Zwecke der desfallſigen Schlußverhand⸗ lung bei dem in der Reſidenz wohnenden Haupte der freiherrlichen Familie, Baron L. Nachdem der Vertrag— nach Lage der Sache — zu beiderſeitiger möglichſter Zufriedenheit ratificirt war, zog in ſeiner Herzensfreude ein dem Gemeinderath von L. angehöriger biederer Metzgermeiſter eine coloſſale Cervelatwurſt aus ſeiner Taſche und überreichte ſie dem edlen Baron als freiwillige Huldigung, jedoch mit der charakteriſtiſchen Verwahrung:„Aber, gnädiger Herr, daß es kein Recht gibt!“(d. h., daß aus dieſer einmaligen freiwilligen Gabe ſpäter keine dauernde Feudallaſt für mich oder meine Stadt hergeleitet wird.) So wird ſicher ein großer Theil der ſpäter ſo läſtigen, oft erecutoriſch eingetriebenen Abgaben an die Standesherren entſtanden ſein. Und die betreffenden Bauern hatten es ſchlimm genug. Sie ſtanden unter zwei Herrſchaften, welchen beiden ſie ihre Abgaben zahlen mußten, und waren alſo, wie wir damals zu ſagen pflegten,„doppeltgemopſt“ oder, mit Börne zu reden,„Mißgeburten mit zwei Rücken, beſtimmt, auf beiden Seiten Prügel zu bekommen.“ Da ſoll man ſich noch wundern, wenn ſie mir, ihrem öffentlichen Fürſprecher,„mit auf⸗ gepflanztem Gewehr“, wie jener Ruppertsburger Bauer ſagte, „zur Seite treten wollten, um von dem Solmſiſchen ꝛc. Joche loszu⸗ kommen!“—..
Beſonders intereſſant iſt in dieſer Beziehung eine mir damals zur Erledigung überreichte Beſchwerdevorſtellung der Gemeinde B. im Kreiſe Hungen. Darin heißt es u. A.:„Unſer Ort iſt mit


