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Von 1846 bis 1853 : Erinnerungen aus Verlauf und Folgen einer akademischen und politischen Revolution / von einem weiland Gießener Studenten und badischen Freischärler [Rudolph Fendt]
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wir Kreisräthe gehabt hätten, wie der alte knorrige Vincke, ein ächter Sohn der rothen Erde, der im Kittel, mit der kurzen Pfeife im Munde, von Ort zu Ort ſeines Regierungsbezirks ging und unerkannt Alles beſichtigte, die Bauern auf dem Acker, in dem Stalle, der Scheune und der Küche zutraulich befragte, da wäre es ganz was Anders! Aber die Mühe, ſolche adminiſtrative Harun al Raſchid⸗Fahrten in ihren Kreiſen zu machen, nehmen ſich die wenigſten Herren unſrer Verwaltung. Das iſt viel zu unbequem und man dictirt lieber brevi manu irgend Einem ſeiner Scribenten irgend einen Ukas in die Feder, nach deſſen Empfang dieRe⸗ gierten bei Strafe nach dem bekannten Gedichte ſagen müſſen: Ja, Herr Amtmann, ja! Es gibt keine ſchönere, dankbarere Stellung, als die eines Verwaltungsbeamten, der durch tactvolle Anregung, vernünftige Belehrung und energiſche dienſtliche Nach⸗ hülfe das Wohl der ſeiner Aufſicht unterſtellten Gemeinden, ohne im Geringſten die natürliche Eiferſucht ihres selfgovernments- Rechts zu verletzen, ſo unvermerkt fördern kann, daß die Leute zu⸗ letzt glauben, ſie hätten alles Das aus eigner Initiative ſelbſt gemacht. So pflegte ich oft genug zu meinem leider! allzufrüh als Kreis⸗ aſſeſſor in G. verſtorbenen FreundeClam(F. Calmberg) zu ſagen. Und er, der dafür den erforderlichen geſunden Verſtand und Tact beſaß, gab mir vollkommen Recht.

Intereſſant war das endloſe Leporello⸗Regiſter der zur Zeit noch nicht abgelöſten diverſen Feudallaſten, welche die ſtandesherr⸗ lichen Landgemeinden damals noch zu entrichten hatten. Da gab esRauchhühner(ſo viel ich mich erinnere, 12 Kreuzer für jeden

Schornſtein), Stoppelgelder, Grundzinſen(für manches Stück Land fl. 20), Markwaizen(für je ein gewiſſes Flächenmaß Gemeinde⸗ wald eine Mark mußte jährlich ein gewiſſes Quantum Waizen an den Standesherrn abgeliefert werden), Herrenzehnten für eine von der Gemeinde auf eigne Koſten urbar gemachte Wüſtenei, Abgaben für Ueberlaſſung derWirthſchaftsgerechtigkeit

*n. ſ. w., u. ſ. w. Das jus primae noctis gehörte glücklicher

Weiſe ſeit einigen Jahrzehnten zu den geſchichtlichen Antiquitäten.

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und Weiſe, wie dieſe allmählig ſehr läſtig werdenden ſtandesherr⸗

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