eine genügende Entſchädigung erhalten oder uns das Recht gegeben werde, unſre Früchte mit Waffen und Gewehr gegen das eindringende Wild zu beſchützen und daſſelbe wegzuſchaffen.
10)„Daß der Gemeinde bei Beſetzung der Pfarrer⸗ und Schullehrer⸗Stelle eine ordentliche Stimme eingeräumt werde.
11)„Daß die Verwaltung des Kirchenkaſtens, wie früher geſchehen iſt, durch einen richtigen Ortsbürger aus der Gemeinde ſelbſt nach Leiſtung einer angemeſſenen Caution beſorgt werde und nicht mehr durch kreisräthlich eingeſchobene Rechner außerhalb der Gemeinde, von denen unſer erſter Conkurs gemacht und dadurch manchen Leuten großen Verluſt gebracht hat.
12)„Daß das Loosholz, wie vormals, von den Angehörigen der Gemeinde ſelbſt gemacht und geſetzt werde.
13)„Daß die Perſonal⸗ und Gewerbe⸗Steuer nach Maßgabe unſrer Verhältniſſe ermäßigt und die Stempeltaxe erniedrigt werde.
14)„Daß die Hausſuchungen über Holz⸗ und Laub⸗Frevel jenſeits der preußiſchen Grenze bei uns auf heſſiſchem Gebiet gänz— lich unterſagt werden oder doch nicht mehr in der bisherigen Art ſtattfinden ſollen..
„In der Hoffnung, Herr Abgeordneter, daß Sie dieſe unſre gerechten Wünſche an dem geeigneten Orte auf das Nachdrücklichſte unterſtützen werden, zeichnen hochachtungsvollſt.
Crumbach, den 10. März 1848.
(Folgen die Unterſchriften.)
Man ſieht aus dieſer Probe, daß unſre oberheſſiſchen Bauern aus blinder Wuth über die ſich nachgerade in Alles miſchende, die natürliche Selbſtverwaltung der Gemeinde faſt vollſtändig lahm legende Vietregiererei der ſtets vom grünen Tiſche aus reſcribirenden verhaßten Kreisräthe das Kind mit dem Bade ausſchütteten. Die natürlich unter Anhörung aller berechtigten Intereſſen zu hand⸗ habende Oberaufſicht der Verwaltungsbehörde über das Gemeinde⸗ Bauweſen, den Vicinal⸗Wegbau und die Wieſen⸗Cultur iſt geradezu unentbehrlich und in der Hauptſache wohlthätig, da ſonſt gar häufig die dem althergebrachten Schlendrian huldigenden ſtarrköpfigen Bauern alle noch ſo dringenden Verbeſſerungen und Neuherſtellungen auf die lange Bank ſchieben würden. Aber die rückſichtslos büreau⸗ kratiſche Art und Weiſe, womit die Herren Kreisräthe, ohne ſich zuvor mit den Leuten mündlich zu verſtändigen und ihnen die zwingenden Vernunftgründe der zu treffenden neuen Maßregel klar zu machen, ohne Weiteres die letzteren aus dem Dintenfaſſe heraus dictirten, hatte unſer Landvolk erbittert. Was nur nach „Kreisrath“ roch, war ihm deßhalb gründlich verhaßt. Ja, wenn


