die Freiheit der Culten wird beſchränkt durch Beſchlüſſe der Stände. Die Volksbewaffnung ohne Waffen iſt ein Spott der Reaktion. Das ſtehende Heer iſt entgegen heiligen Verſprechungen nicht ver⸗ mindert, ſondern vermehrt worden. Die Staatsausgaben ſind nicht verringert, ſondern erhöht worden, erhöht, um unſere Brüder in Baden zu knechten, um die Gewalt an die Stelle des Volkswillens zu ſetzen.
Der Geiſt, der das Edikt vom 6. März durchwehte, erfüllte das Volk mit Jubel; es hoffte auf eine volksthümliche, freiſinnige Regierung, es vertraute auf Gagern,— auf den ehemaligen Col⸗ legen du Thil's vertraut das Volk nicht.
Laut und oft hat das Volk eine konſtituirende Volkskammer verlangt. Es will ſich ſelbſt regieren und hat das Recht von Gott und der Revolution, daß es ſich ſelbſt regiere. Das Miniſterium aber will die Verfaſſung verändern laſſen auf dem Wege der Ord⸗ nung und des Geſetzes, d. h. durch unſere beiden Kammern ſelbſt. Es weiß zu gut, daß dieſe nie ihre Vorrechte ſelbſt zertrümmern werden.
Wir proteſtiren gegen dieſe falſche Geſetzlichkeit, die den Boden alles Geſetzes, den Willen des Volks, mit Füßen tritt.
Wir beklagen es tief, daß ein Miniſterium, welches„Ver⸗ trauen“ bedarf und nicht aufhört, darum zu bitten, ſo wenig Ver⸗ trauen zu ſich ſelbſt hat, daß es glaubt, es müſſe eine Partei ver⸗ dächtigen, die der„begonnenen Entwickelung nicht mit demſelben Vertrauen entgegenſieht.“ Iſt gleich dieſe Partei nicht offen be⸗ zeichnet, die Sprache und der Geiſt des Erlaſſes ſagen es uns, daß die Beſchuldigungen deſſelben nur gegen die Partei der Repu⸗ blikaner gerichtet ſein können.
Wir proteſtiren gegen die Verdächtigung unſerer Partei. Sind einzelne Unordnungen vorgekommen, ſo tragen die Einzelnen die Verantwortung.
Das Miniſterium erklärt, dieſe Partei bekämpfen zu wollen, es wirft einem Theil des heſſiſchen Volkes den Fehdehandſchuh hin, es ſteigt hinab auf den Kampfplatz der ſtreitenden Meinungen, es iſt nicht mehr Regierung, es iſt Partei.
Wir proteſtiren gegen die Verwechslung öffentlicher und Privatanſichten.
Das Miniſterium verwarnt ernſtlich Diejenigen, die den ſo⸗ genannten„Feinden der Ordnung ihr Ohr geliehen haben.“— Es vergißt, daß der Bürger eines freien Staats nur ſich ſelbſt und ſeinem Gott Rechenſchaft von ſeinen Meinungen zu geben hat.
Wir proteſtiren gegen dieſe Beſchränkung der freien Meinungs⸗ äußerung durch amtliche Ermahnungen.
Vor Allem aber verwahren wir uns gegen die Drohung der


