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Kirche vom Staat, der Schule von der Kirche; freie Wahl der Geiſtlichen durch die Gemeinde.)
8)„Volle Preßffreiheit.
9)„Oeffentliche und mündliche Schwurgerichte mit Aufhebung
jedes Inquiſitionsverfahrens.
10)„Freie, unbevormundete Selbſtverwaltung der Gemeinde.
11)„Beſeitigung des Nothſtandes der arbeitenden Klaſſen durch Hebung der Gewerbe, des Handels und der Landwirth⸗ ſchaft.
12)„Ein einiges Deutſchland, nicht zerſplittert durch abweichende Geſetze des Privat-, Staats⸗, Straf⸗ und Proceßrechtes, nicht zerriſſen durch verſchiedene Poſt⸗, Handels⸗, Zoll⸗, Münz⸗, Maaß⸗ und Gewichtseinrichtungen.
13)„Geſetzgebung durch eine direkt gewählte Volkskammer.
14)„Selbſtregierung des Volkes durch ein auf beſtimmte Zeit frei gewähltes Oberhaupt.“
Eines der markanteſten, damals an faſt allen Straßenecken Gießen's und der namhafteſten Städte der Provinz über Nacht angeſchlagenen öffentlichen Actenſtücke, die wir aus der Druckerei des„jüngſten Tags“ vom Stapel laufen ließen, war folgender ge⸗ harniſchte Proteſt gegen eine officiell abwiegelnde, zur„Geduld“ mahnende, vor„Ueberſtürzung“ und Wühlerei warnende Procla⸗ mation des Miniſteriums Gagern, deſſen immer noch höchſt ein⸗ flußreicher Mitdirigent für die inneren Angelegenheiten der in die neue Aera mit herübergenommenene, früher ſchon geſchilderte Mi⸗ niſterialrath v. Bechtold war. Ich gebe das Document hier als beſonders charakteriſtiſch wortgetreu wieder:
„Proteſt.
Das Miniſterium hat eine Bekanntmachung er⸗ laſſen, diemitgerechtem Erſtaunen empfangen wurde.
Wir betrachten es als unſere Pflicht, dieſen Erlaß von dem Standpunkte freier und auf ihre Freiheiten eiferſüchtiger Bürger zu beleuchten.
Das Miniſterium ruft das Vertrauen des Heſſiſchen Volkes an.— Doch nicht durch Worte, nur durch Thaten kann das Miß⸗ trauen eines Volkes gehoben werden. Vier Monate ſind aber bereits! verfloſſen ſeit dem 6. März, und noch ſind die wichtigſten Forde⸗ rungen unerfüllt oder halb erfüllt geblieben. Die Aufhebung der Privilegien iſt noch nicht erfolgt. Noch beſtehen unſere privilegirten Kammern, privilegirte Gerichte, Adel u. ſ. w. Noch ſind die ver⸗ haßten Kreisräthe nicht entfernt, iſt die Beamtenzahl nicht ver⸗ mindert. Die Feudallaſten werden abgelöſt, nicht aufgehoben. Die Freiheit der Meinung wird verkümmert durch warnende Erlaſſe,


