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durch eine niederträchtige Verdächtigung als verkappter Revolutionär der Polizei denuncirt! Das alte Kunſtſtück. Aus dem vor mir liegenden Probe⸗Abdruck meiner damaligen, durch die badiſche Cenſur unterdrückten Entgegnung will ich hier als beſonders charakteriſtiſch nur folgende„kurze Nachrede“ wörtlich citiren.„Die vorliegenden Blätter bilden ein neues Fascikel in den immer höher anſchwellen⸗ den Acten des großen Tendenz⸗Proceſſes, den die öffentliche Mei⸗ nung lange ſchon ohne Erfolg mit einem Syſteme führt, das heut⸗ zutage hier und dort am Staatsruder ſitzt, des unter der con⸗ ſtitutionellen Halbmaske vermummten Abſolutismus. Schon längſt iſt ſeine Sache ſpruchreif geworden und immer größer wird die Zahl ſeiner Ankläger, welche vor den Schranken der Oeffentlichkeit erſcheinen. Hoffen wir, daß ſein Verdammungs⸗Urtheil endlich von dem Gerichtshofe unſrer nächſten Ständekammer gefällt wird, deſſen Schöffen das Volk diesmal nicht, wie ſonſt, aus den beſoldeten Dienern jenes Syſtems, ſondern hauptſächlich aus ſeiner eignen Mitte gewählt hat!*) Wir appelliren an ihre Entſchei⸗ dung. Mögen ſie bedenken, daß ſie die verantwortlichen Miniſter einer andern Majeſtät ſind, deren Legitimität, wenn auch nicht im Hof⸗Kalender, doch in dem ewigen Kalender der Geſchichte an⸗ erkannt iſt,„welche“, wie Walesrode ſagt,„ihre Krone von Gott hat und der noch keine Macht auf Erden ungeſtraft trotzen durfte, der Majeſtät des Volkes, der Majeſtät deröffentlichen Meinung!“ Wir werden ſehen, ob das Miniſterium des Cabinets ſtärker iſt, als das des Parlaments. Das heſſiſche Volk ſitzt harrend auf der Gallerie des Ständeſaals und wird richten über die Wirk⸗ ſamkeit ſeiner Vertreter. Wir werden ſehen, ob die Verhandlungen des Landtags wieder ein erfolgloſes Paradegefecht ſind oder ein ehrlicher Zweikampf mit offenem Viſir, ob man mit dem hölzernen Knabenſäbel parlamentariſcher Phraſen fechten wird oder mit der blanken ſtählernen Waffe der Wahrheit und des unterdrückten Rechts. Wir verlangen ſtrenge Rechenſchaft für jede Verletzung unſrer Ver⸗ faſſung, möge ſie ausgehen, von wem ſiewolle, und be⸗ rufen uns auf den 109ten Artikel:„Die großherzoglichen Staats⸗ miniſter und ſämmtliche übrigen Staatsdiener ſind, inſoferne ſie nicht in Folge von Befehlen ihrer vorgeſetzten Behörde handeln, jeder innerhalb ſeines Wirkungskreiſes für die genaue Beobachtung der Verfaſſung verantwortlich“. Bisher ſchien es faſt, als ob die heſſiſche Bureaukratie das ſouveräne Prärogativ der Unverletzlichkeit
*) Die im Sommer 1847 ſtattgefundenen Wahlen zur neuen Stände⸗ kammer waren, wie ich ſpäter näher berichten werde,(für Oberheſſen zum Theil durch meine Agitation) verhältnißmäßig ſehr oppoſitionell ausgefallen und der Sohn des Kreisraths S. war gründlich unterlegen.


