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des verfehlten Berufs“ beachſelzucke, ſo freut ſie mich doch immer, da daraus die vollkommen uneigennützige Reinheit der Motive meines erſten journaliſtiſchen Auftretens klar hervorgeht. In der That beſtehen die ſämmtlichen Honorarien, die ich für meine, mir ſo nachtheilig gewordene politiſche Schriftſtellerei bis in die 50er Jahre bezogen, neben den Büchern Struve's nur in einer Kiſte zweifel⸗ hafter Cigarren nebſt wenigen fünf Gulden, die mir der inzwiſchen verkommene Verleger unſres republikaniſchen Gießener Blattes,„der jüngſte Tag“, vor Antritt einer Agitationsreiſe in das Hinterland für die Reiſekoſten vorſtreckte. Zu einem ſubvention⸗ſchluckenden „Reptil“ hatte ich niemals auch nur das geringſte Zeug. Wenn der durch und durch noble Struve ſtatt obiger Offerte ſo unver⸗ froren geweſen wäre, für ſein Riſiko⸗Antheil an meinen oſſiciell mißliebigen Artikeln von mir eine Vergütung zu verlangen, ich würde ſie ihm ohne Murren bezahlt haben,— ſoweit eben meine knappe Studenten⸗Caſſe reichte. O sancta simplicitas der noch be⸗ geiſterungsfähigen Jugend, du ſcheinſt in dieſen Tagen des ſchnöden Materialismus der heranwachſenden Generation nachgerade ganz abhanden gekommen zu ſein! Meine rückſichtsloſen, gleich einer platzenden Bombe in das Lager unſrer Büreaukratie gefallenen Enthüllungen hatten auch über die Grenzen des Inlandes hinaus ein ſo ärgerliches Aufſehen gemacht, daß das Miniſterium ſie un⸗ möglich ganz ignoriren konnte. Da man aber, nach dem bekannten Sprüchworte, aus guten Gründen den Pelz waſchen wollte, ohne ihn naß zu machen, ſo griff man nach dem Aushülfsmittel einer ſogenannten Adminiſtrativ⸗Unterſuchung, welche durch einen beſonders dazu committirten Gerichtsbeamten ohne Actuar, in ſpeziellem Auftrag und nur zur Information des Miniſteriums nach deſſen Inſtructionen geführt wird, alſo keinerlei rechtskräftiges Urtheil gegen den Beſchuldiger, ſondern höchſtens eine Disciplinar⸗ ſtrafe gegen den beſchuldigten Beamten zur Folge haben kann. In dem vor mir liegenden Abzuge einer darüber bei H. Hoff in Mannheim gedruckten Broſchüre, deren Erſcheinen der damalige badiſche Cenſor Uria⸗Sarachaga durch ſeinen Machtſpruch ver⸗ hinderte, habe ich ein ſolches Verfahren nicht mit Unrecht„den Teufel bei ſeiner Großmutter verklagen“ genannt und die ſchlagenden Worte L. Börne's dafür citirt:„Wenn man zur Unterſuchung eines Vergehens eine ſogenannte beſondere Commiſſion ernennt, ſo beweiſt dieſes von zwei Dingen eins. Entweder man fürchtet die gewöhnlichen Beamten oder man wünſcht, die außerordentlichen möchten ihre Pflicht nicht thun. Man will dann ein Zulegemeſſer, das ſich in der Taſche nachführen läßt, zum Schwerte der Ge⸗ rechtigkeit gebrauchen.“ In der That wurde die fragliche Unter⸗ ſuchung ganz nach Wunſch des hohen Miniſteriums geführt. Ueber


