„Schwanz“, eingeleitet von der wortgetreuen Abſchrift der denk⸗ würdigen Depeſche über die„proviſoriſche Regierung“ von Ledru⸗ Rollin, A. de Lamartine, Arago, dem„Arbeiter“ Albert u. ſ. w., mit dem Schlußrufe:„Keine Bourbonen mehr! Es lebe die Re⸗ publik!“ Von da an datiren gar viele, nur ſelten unterbrochene weiße Seiten, und vor lauter republikaniſcher Begeiſterung war trotz allem wiſſenſchaftlichem Fleiße das oft geſungene:
„Weg Corpus juris! Weg Pandecten!“
für mich zur praktiſchen Wahrheit geworden. Dann kam bald der Steckbrief und meine Mutter hatte wohl Recht, wenn ſie hinter⸗ drein ſeufzend ſagte:„Jetzt haſt Du mich ſo viel Geld gekoſtet, erſt für die Theologie und dann für die Jurisprudenz, und nun wirſt Du weder Pfarrer, noch Advocat! Alles umſonſt!“„Nein“, proteſtirte ich energiſch,„das iſt nicht umſonſt. Dieſes Capital wird ſich ſpäter reichlich verzinſen!“ Ja wohl, es hat ſeine Intereſſen getragen, wenn auch vorerſt in der Hauptſache nur moraliſch. Und ſie, die ſich ſo oft um ihren einzigen Sohn ge⸗ ängſtigt, der doch immer ihr Liebling war, ſie ruht nun über zwanzig Jahre ſchon unter dem Raſen, ohne es ſo recht erlebt zu haben, daß ihr für mein akademiſches Studium verwandtes Geld wenigſtens nicht ganz„zum Fenſter hinausgeworfen“ war. Have, pia anima!
Eine der intereſſanteſten Epiſoden der erſten, noch nicht politiſch angehauchten Hälfte meiner Studentenzeit war der damals in weiteren Kreiſen durch die Preſſe bekannt gewordene Gießener Studenten⸗Auszug nach Stauffenberg, einem am Fuße einer Schloßruine gelegenen Nachbardorfe, vom Anfang Auguſt 1846. Es war dies eine der letzten, etwas übermüthigen Demonſtrationen burſchikoſer Selbſtherrlichkeit, die heutzutage nicht mehr erxiſtirt, und in dieſem Falle um ſo mehr gerechtfertigt, als es ſich um den Proteſt gegen einen empörenden Uebergriff der Polizei handelte. Da die Vorgänge nach mancher Richtung für die damaligen akademiſchen Zuſtände ſehr charakteriſtiſch waren, ſomit ein gewiſſes culturgeſchichtliches Intereſſe haben, ſo gebe ich darüber hier einige Details, bei deren Lectüre wohl mancher Commilitone von anno 1846 halb wehmüthig, halb fröhlich lächeln wird.
Am 31. Juli 1846 fand in dem damals ſogenannten„Buſch⸗ ſchen Garten“ ein Kinderball ſtatt, auf welchem ſich die betheiligten Eltern der Gießener Honoratiorenſchaft eingefunden hatten. Ein angetrunkener, nicht gerade in beſonders ſolidem Rufe ſtehender Student, B......, verlangte Einlaß, wurde aber ſelbſtredend von einem der vor der Saalthüre poſtirten Polizeidiener ziemlich barſch zurückgewieſen. Zwiſchen ihm und dem auf ſeine Immunität
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