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„Der Angeklagte wurde während ſeines Aufenthalts auf der Hochſchule verſchiedentlich disciplinariter beſtraft, und zwar:
„am 7. Januar 1845 wegen Beleidigung und Verhöhnung eines Gießener Bürgers und am 10. Juni 1845 wegen nächtlicher Ruheſtörung mit einem Verweis, am 24. Auguſt 1846 wegen Straßenunfugs und Abſingung eines Spottliedes auf die Polizei mit 14tägigem Gefängniß und unterm 22. März 1847 wegen Ver⸗ letzung der Dienſtehre des Großh. Polizeiraths Zulehner in einem Artikel des„Frankfurter Journals“ mit Zwöchigem Gefängniß und der Androhung, von der Hochſchule ausgewieſen zu werden. Im Uebrigen lauten die Zeugniſſe über ſeinen Fleiß und den Beſuch der Vorleſungen ſehr günſtig.“
Und auf dieſes letztere ſtaatsanwaltliche Zeugniß, von den disciplinariſch gemaßregelten burſchikoſen Jugendſtreichen abgeſehen, bin ich heute noch ſtolz. Obwohl vielleicht Mancher glauben möchte, ein damaliger ſtudentiſcher Krakehler und angehender Journaliſt, wie ich, ſei beſtändig auf der Bierbank herumgerutſcht oder durch die Straßen gebummelt, war ich doch trotz alledem, eingedenk des „dic, cur hic!“, was mein verſtorbener Freund F. Calmberg über ſeine Thür geſchrieben, exemplariſch fleißig. Als Theologe gehörte ich zu den Lieblingen des ſeligen Profeſſors Fritzſche, vielleicht des gediegenſten und unbefangenſten neuteſtamentlichen Exegeten jener Zeit, auf deſſen in klaſſiſchem Latein geſchriebene Commentarien zu den Evangelien ſich der geniale David Strauß in ſeinem„Leben Jeſu“ unter ausdrücklicher Anerkennung ſtützte. Und als Juriſt war ich bei dem„alten Löhrchen“, dem renommirten Interpreten der Pandekten, ſowie bei dem geiſtvollen, leider! etwas„verkneipten“ v. Grolmann beſonders wohlgelitten. Ich war der fleißigſte Heft⸗ ſchreiber, den es nur gab,—„denn was man ſchwarz auf weiß beſitzt“, ſagt Famulus Wagner,„kann man getroſt nach Hauſe tragen!“— und wenn Einer von meinen Studien⸗ und Fakultäts⸗ genoſſen einmal in Folge zeitweiſer Abweſenheit„einen Schwanz nachzureiten“ hatte, ſo wandte er ſich gewiß an mich. Nur pflegte ich trotz gewiſſenhafteſter Genauigkeit manchmal meine ureigenſten humoriſtiſchen„Arabesken“ mitten in den Terxt hineinzuphantaſiren, und einer meiner Freunde, der mir einſt in einem Collegium über das Buch Hiob optima fide nachgeſchrieben, fragte nachträglich ſehr naiv, ob denn der Profeſſor Knobel an dem betreffenden Tage etwas„angeraucht“ geweſen ſei? Der gute Junge hatte eben alle meine oft ſehr frivolen Allotria, weil ſie in dem Hefte ſtanden, als Dictate des Katheders gläubigſt in ſein eigenes übertragen. Auch meine ſpäteren juriſtiſchen Hefte waren muſterhaft. Nur von Anfang März 1848, wo die erſten Nachrichten von der Pariſer Februar⸗ Revolution nach Gießen drangen, begann in ihnen ein rieſiger


