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geben ſind, wie das z. B. in Meſſel bei dem kleinen Gute dem Commiſſär höchſt wahrſcheinlich erſchien;— die Vorſteher der Wirthſchaften fürchteten offenbar, daß ihnen die Angaben, die ihnen zugemuthet wurden, gefährlich werden könnten.
Grundrente Zum Schluß bleibt noch übrig, die in den Columnen 18 und 19 aufgeführten
Vnira der Zahlen betreffend die herausgerechnete Grundrente und die Rente aus dem geſammten eſnnenſin der Wirthſchaft angelegten Capital zu beleuchten. Zunächſt iſt hier zu wieder⸗ Wirthſchaft holen, was bereits oben geſagt worden iſt, daß nämlich die bezüglichen Berechnungen Aalslelten keineswegs als wirklich zuverläſſig in ihren Reſultaten zu betrachten ſind, was ſchon araus zu entnehmen iſt, daß die Grundrente in einzelnen Fällen weit über das Maß aller Wahrſcheinlichkeit hinausgeht, während die Reſultate der Berechnungen in andern Fällen weit unter dieſes Maß herabſinken, ohne daß die Geldrechnung dieſe Thatſachen überall genügend erklärt. Jedenfalls wird aber den Berechnungen, die eine ſehr hohe Rente nachweiſen, eben ſo viel Chance der Möglichkeit zugeſtanden werden müſſen, wie den Berechnungen, die eine ſehr niedrige oder gar keine Rente zum Reſultat haben. Wenn man dieſen Geſichtspunkt als richtig anerkennt, ſo wird man zugeſtehen müſſen, daß die Möglichkeit einer Grundrente von z. B. 10,5 pCt. und einer Geſammtrente von 6,4 pCt., wie ſie in Nieder⸗Ohmen ſich ergeben haben ſoll, für die Erſcheinung eines gänzlichen Ausfalls aller Rente aus andern Wirthſchafts⸗ betrieben jede andere Erklärung ausſchließt, als daß die unrationelle Benutzung von Capital und Arbeit die hauptſächlichſte Urſache für den fehlenden Erfolg geweſen iſt. — Wenn ferner ein größeres Gut von mehr als 60 Hectar, deſſen Beſitzer mit einem Verwalter und einem nicht unbeträchtlichen Dienſtperſonal, beſtehend aus Geſinde und Taglöhnern, wirthſchaftet, bei einem Bodenpreiſe von mehr als 3500 Mk. pro Hectar eine Grundrente von 4,6 pCt. zu ergeben im Stande iſt(wozu noch die ſehr gute und geräumige Wohnung des Unternehmers als Unternehmergewinn hinzukommt), trotzdem der Wirthſchaftsbetrieb noch keineswegs die Mittel der Neuzeit ausgiebig benutzt, ja trotzdem die Milchwirthſchaft noch auf einer ziemlich niedrigen Stufe ſteht, wie dies alles bei dem zur Berechnung gewählten größeren Gute in Weſthofen der Fall iſt, ſo wird man wohl oder übel einräumen müſſen, daß der Mangel an Capi⸗ talrente, der ſich in Wirthſchaften anderer Erhebungsgemeinden aus den Berech⸗ nungen ergiebt, unmöglich zum Beweiſe für einen allgemeinen Nothſtand der Land⸗ wirthſchaft benutzt werden kann. Die Bedeutung des vorliegenden Falles in Weſt⸗ hofen für die Ergebniſſe der in Heſſen angeſtellten landwirthſchaftlichen Enquéte iſt um ſo zweifelloſer, als die Perſon des Commiſſärs und ebenſo die des betreffenden Be⸗ ſitzers die Möglichkeit vollſtändig ausſchließen, daß bei den Berechnungen eine Ten⸗ denz dahin mitgewirkt hätte, die Rentabilität der Landwirthſchaft als beſonders günſtig darzuſtellen. In jedem Falle iſt das Reſultat in Weſthofen in noch höherem Maße als andere für befriedigende Grundrenten ſprechende Reſultate geeignet, zur Kritik der
in der Enquste enthaltenen Berechnungen zu dienen.
Die Fehler Nach den bisherigen Erörterungen und den Zuſammenſtellungen über die Er⸗
bei Aus⸗
ſübung des gehniſſe der Erhebungen kann man keinen Augenblick in Verlegenheit kommen, welche


