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und Inventar kaum noch Zinſen abwerfen. Wenn man z. B. die durch die Berech⸗ nungen dargeſtellten Verhältniſſe in Burkhards betrachtet, wo die Verpflegungskoſten der Familie nach Tabelle 3 pro Kopf und Tag nur 37 bezw. 20 Pf. betragen und die Bekleidung der Familie einen Aufwand von kaum 200 bezw. 150 Mk. jährlich in An⸗ ſpruch nimmt, ein Aufwand, der ſogar in Ober⸗Moſſau auf 80 und in Fürfeld auf 60 Mk. ſinken ſoll, während der in der eigenen Wirthſchaft verdiente Arbeitslohn in Burkhards auf 1172 bezw. 697 und in Fürfeld bei der betreffenden Familie mit 1400 Mk. bei den Berechnungen in Anſatz gebracht iſt(die bezügliche Familie in Ober⸗Moſſau verdient außerhalb der Wirthſchaft 310 Mk. jährlich), ſo wird man nicht im Zweifel ſein können, daß hierdurch die Exiſtenz der Familie auch bei einem Deficit in der Grundrente und in der Verzinſung der ſonſt noch in der Wirthſchaft angelegten Capitalien geſichert erſcheint, ſofern die Geldrechnung nicht ebenfalls ein Deficit aufweiſt, und es iſt daraus zu ſchließen, daß die Verhältniſſe ſehr häufig doch noch nicht ſo ſchlimm ſind, als es bei oberflächlicher Betrachtung erſcheint. Freilich ſollte gewiß von manchen Vorſtehern des Haushalts die Frage erwogen werden, ob ſie nicht beſſer thäten, auf das Vorrecht eines Eigenthümers zu verzichten und ihre Arbeits⸗ kraft fremden Unternehmern zur Verfügung zu ſtellen, wie das auch in den Erhebungs⸗ berichten mehrfach als anrathſam aufgeführt iſt, da mancher Tagelöhner ein beſſeres Auskommen hat, als der Grundeigenthümer. In der Schätzung des Werthes der Arbeit, welche die Familienmitglieder in der eigenen Wirtthſchaft leiſten, liegt im Uebrigen offenbar der Angelpunkt für das ganze Reſultat der angeſtellten Rentabili⸗ tätsberechnungen, da es für die Höhe der auszurechnenden Grundrente vorzugsweiſe mit darauf ankommt, wie hoch der Werth dieſer Arbeit angeſetzt wird. Um die hierin dem Commiſſär geſtellte Aufgabe glücklich zu löſen, mußten die thatſächlichen Verhältniſſe der Wirthſchaft, ſowie die Eigenthümlichkeit in der Familie jedesmal ſorgfältig abgewogen werden, während zugleich die Schätzung an einer Maximalzahl von erforderlichen Arbeitstagen pro Hectar zu controliren war. Im thatſächlichen und rechneriſchen Erfolge bleibt es für den Beſitzer ganz gleich, ob der von ihm und ſeiner Familie in der Wirthſchaft verdiente Arbeitslohn hoch oder niedrig veranſchlagt wird; denn die Summe der beiden ihm zu Gute kommenden Poſten„Arbeitslohn“ und„Grundrente“ bleibt immer die gleiche. Wenn der Arbeitslohn der Familie hoch veranſchlagt wird, ſo ergibt ſich eine entſprechend geringere Grundrente und wenn er niedrig veranſchlagt wird, ſo wird die Grundrente höher. Es handelt ſich hinſichtlich der zuletzt genannten Beziehungen blos darum, ein einigermaßen mit den vorliegenden Umſtänden übereinſtimmendes Zahlenverhältniß zu finden, um ſo die annähernd rich⸗ tigſte Grundrente feſtzuſtellen.— Was die außerhalb der eigenen Wirthſchaft ver⸗ dienten Arbeitslöhne betrifft, ſo ſind dieſelben, wie aus der Columne 17 hervorgeht, in manchen Fällen ſehr bedeutend; ſie ſteigen z. B. in Nieder⸗Ohmen auf 870 Mk. jährlich, in Ober⸗Roden auf 885 und in Ginsheim ſogar auf 1450 Mk. Sie tragen alſo offenbar häufig ſehr viel dazu bei, der Familie über die Schwierigkeiten hinweg⸗ zuhelfen, welche ihr die eigene Wirthſchaft bietet, und es iſt dabei zu bemerken, daß dieſe Verdienſte ganz ſicher noch ſehr oft der Wirklichkeit gegenüber zu niedrig ange⸗


