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Viehſtand.
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und ſehr angeſehener landwirthſchaftlicher Schriftſteller, nimmt an, daß ein Neubau⸗ werth der Gebäude von 40 pCt. des Grundkapitals ſchon als hoch anzuſehen iſt und ein Werth von 25 bis 33 pCt. als mittel, wogegen in der vorliegenden Tabelle nur äußerſt wenig Güter zu finden ſind, bei denen der Werth der Gebäude im Brand⸗ kataſter, alſo ſchon nach längerem Gebrauche, weniger als 50 pCt. des Grundkapitals repräſentirt, ja in Ober⸗Roden erhebt ſich das Gebäudekapital trotz der jämmerlichen Er⸗ träge des dortigen Bodens bei dem kleineren Gute ſogar auf nahezu 200 pCt. vom Grundkapital. Wenn man bedenkt, daß kein Kapital im landwirthſchaftlichen Be⸗ triebe einen ſo geringen Antheil an der Höhe der Production hat, wie gerade das Gebäudekapital, daß ſogar jeder Stein der überflüſſig zu Bauten verwendet wird, den Geſammtwerth des betreffenden landwirthſchaftlichen Beſitzes herabſetzt, nicht aber er⸗ höht wie man wunderbarer Weiſe häufig glaubt, und daß jeder Groſchen der dem umlaufenden Bekriebskapital oder dem Inventarkapital durch unnöthige Bauten ent⸗ zogen wird, dem Ertrage der Wirthſchaft ſchwere Wunden ſchlägt, ſo wird man be⸗ greifen, daß die Verſchwendung in Gebäuden einer der gefährlichſten Fehler iſt, die ein Landwirth überhaupt begehen kann, und ſehr viele Schulden die gemacht werden, ſind ausſchließlich auf die mangelnde Oekonomie in der Benutzung von Gebäudekapital zurückzuführen. Je kleiner das Anweſen iſt, umſomehr muß natürlich, auch bei ein⸗ fachſter Bauweiſe, das in den Gebäuden ſteckende Kapital zum Nachtheil der Grund⸗ rente ſich geltend machen und es wird daher bei den kleineren Taglöhnergütchen Berückſichtigung finden müſſen, daß allerdings ein größerer Theil des Gebäudekapitals der in der Familie ruhenden Arbeitskraft zugeſchrieben werden muß, daher die Grund⸗ rente weniger in Mitleidenſchaft gebracht werden kann; dagegen iſt andererſeits wieder zu bemerken, daß in manchen Gegenden das übermäßige Gebäudekapital auch mit einer ortsüblich gewordenen luxuriöſen Bauweiſe(in Rheinheſſen) oder mit einer überlieferten unzweckmäßigen Bauart zu erklären iſt, ſowie, daß bei der üblichen naturalen Theilung des Grund und Bodens häufig einer der Miterben die Gebäude allein zu übernehmen genöthigt iſt, deren Umfang dann zu demjenigen des im Erbweg verkleinerten Anweſens nicht mehr im Einklang ſteht; auch die übrigen Miterben ſuchen dann eigene Wohn⸗ und Oekonomiegebäude zu erwerben und ſo wird denn ſchließlich der Ueberfluß an Gebäuden ein immer weiter um ſich freſſender Krebs⸗ ſchaden der geſammten landwirthſchaftlichen Betriebe in einer Gemeinde, deſſen ver⸗ heerende Folgen durch keine auch noch ſo wohl gemeinte Staatshilfe ausgeglichen werden können.
Die Columne 8 demonſtrirt den Werth des Viehſtandes und man kann ſich hier davon unterrichten, wie wenig ſich im Allgemeinen immer noch die Erkenntniß Bahn gebrochen hat, daß der Schwerpunkt der Wirthſchaften heutzutage zum aller⸗ größten Theil unbedingt im Viehſtalle geſucht werden ſollte. Es wird zwar gegen⸗ wärtig viel über den ſogenannten viehloſen Betrieb und über deſſen Vortheile ge⸗ ſchrieben; indeſſen kann ein ſolcher Betrieb in der Regel doch nur in ſehr verkehrs⸗ reicher Gegend und unmittelbarer Nähe größerer Conſumorte, ſowie auf dazu beſon⸗ ders paſſendem Boden erfolgreich werden und iſt alſo ſtets nur als eine Ausnahme


