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heit, daß in der Mehrzahl der Fälle, in denen Zwangsveräußerungen von Grund⸗ ſtücken, die Landwirthen gehörten, ſtattfanden, nicht eine in den allgemeinen Verhält⸗ niſſen begründete ungünſtige wirthſchaftliche Lage Veranlaſſung gegeben, daß vielmehr Zuſtände, die ein ſorgſamer Landwirth hätte vermeiden müſſen, die Veräußerung herbeigeführt haben.
Im ganzen Großherzogthum haben in 1884 146, in 1885 171 Zwangsver⸗ äußerungen von Grundſtücken, die Landwirthen gehörten, ſtattgefunden, eine Zahl, die zu der Zahl der in den Erhebungsgemeinden ſtattgehabten, nicht im Mißverhältniß ſteht. Wie aus Tabelle 4 zu entnehmen, umfaſſen in 1884 dieſe Grundſtücke ein Areal von rund 182 Hectar Acker⸗ und Gartenland, 2 Hectar Weinberge und 64 Hectar Wieſen, in 1885 190 Hectar Acker⸗ und Gartenland, 3 Hectar Weinberge und 64 Hectar Wieſen.
Gegenſtand dieſes Berichts kann es nicht wohl ſein, den Einfluß, den die Be⸗ ſteuerung insbeſondere von Grund und Boden auf die Lage der Landwirthſchaft trei⸗ benden Bevölkerung hat, im Einzelnen darzuſtellen, oder gar in eine Kritik des Be⸗ ſteuerungsſyſtems einzutreten; es dürfte vielmehr hier genügen, anzugeben, in welchen der Erhebungsgemeinden die Höhe der beſtehenden Steuern mit als eine Urſache der Verſchuldung betrachtet wird, und in welchen dieſelbe wenigſtens als eine der mannig⸗ fachen Urſachen mangelnder Proſperität bezeichnet wird.
Als eine der Urſachen der Verſchuldung tritt die Angabe hoher Steuern, insbeſondere hoher Gemeindeſteuern nur in den Berichten über Burkhards und Nieder⸗Florſtadt hervor, und wird in der erſtgenannten Gemeinde angenommen, daß die Steuern 10— 20 pCt. der Roheinnahmen der Güter betragen. Der Höhe der Steuern wird in den folgenden Capiteln, insbeſondere in Betreff der Gemeinden Rodheim, Ober⸗Roden, Ruhlkirchen, Kirch⸗Brombach, Nieder⸗ Moos, Ober⸗Moſſau, Mühlheim und Unter⸗Schönmattenwag ge⸗ dacht. Während bezüglich der directen Staatsſteuern nur hier und da erwähnt wird, daß die Einſchätzung der Grundſtücke nicht entſprechend ſei, die Höhe derſelben aber im Allgemeinen nicht beanſtandet wird, ſind es, wie bemerkt, die Gemeindeſteuern, deren Betrag vielfach drückend empfunden wird. Die in der Einleitung der Einzelberichte enthaltenen Angaben über den Betrag der Communalſteuern in den letzten Jahren zeigen allerdings durchgängig eine, mitunter recht erhebliche Zunahme derſelben, eine Er⸗ ſcheinung, die in der Mehrzahl aller Gemeinden des Landes hervortritt, die indeſſen mit ihren Urſachen allgemein bekannt iſt. Zu dieſen Urſachen ſind vor Allem zu zählen: die ſeit 1874 geſetzlich geregelte Pflicht der Gemeinden, in ausgiebiger Weiſe für den Unterricht in der Volksſchule zu ſorgen, und die ſeit 1881 durch Geſetz erfolgte Heran⸗ ziehung der Gemeinden zu den Koſten des Baues und der Unterhaltung der ſoge⸗ nannten Kreisſtraßen. Erwägt man, daß Aufwendungen nach dieſen beiden Richtungen zu den unproductiven Ausgaben nicht gezählt werden können, daß ſie insbeſondere auch künftigen Generationen hauptſächlich zu Gut kommen, ſo kann die nicht in Abrede zu ſtellende Erhöhung derſelben, die vielfach auch nur vorübergehend ſein wird, im Großen und Ganzen zu ernſten Bedenken keinen Anlaß geben.—
Steuern.


