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Herauszahlungen Einfluß auf die Verſchuldung nicht haben, da ſie in der Regel ſehr gering ſeien. Jedenfalls wird aber in vielen Gemeinden, in denen ſämmtliche Erben das Grundvermögen theilen, mit Recht über die dadurch veranlaßte allzugroße Par⸗ cellirung, über die Herauszahlungen, die der Erbe der Hofraithe zu machen hat, und darüber geklagt, daß in Folge dieſer Einrichtungen häufig das Gebäudekapital ein allzu⸗ großes werde, und die kleineren Beſitzer zu unwirthſchaftlichen Käufen gedrängt würden (Beuern, Zornheim, Ober⸗Roden, Nieder⸗Florſtadt u. a.). Zu er⸗ wähnen wäre noch, daß in einer Gemeinde, Habitzheim, die Zunahme der Schulden auch dadurch erklärt wird, daß ein früher in Parcellen an die Ortseinwohner ver⸗ pachtetes Gut nunmehr im Ganzen verpachtet ſei.
Zwangsver⸗ Hieran anzuſchließen iſt die Betrachtung über die Zahl und die Bedeutung der
äußerungen.
Zwangsveräußerungen von Liegenſchaften, welche Landwirthen in den Erhebungs⸗ gemeinden gehörten, ſowie die Vergleichung dieſer Zwangsveräußerungen mit der Zahl Derjenigen im ganzen Großherzogthum.
Nach den Ermittelungen der Gr. Centralſtelle für die Landesſtatiſtik haben in den Jahren 1884 und 1885 Zwangsveräußerungen von Liegenſchaften, die Landwirthen gehörten, ſtattgefunden in
1884 1885
. Groß⸗Rohrheimn 1 . Ober⸗Roden. 4 1 . Ober⸗Moſſau 1 Ginzheimn— ⸗Nieder⸗Ohmen. 1 3 9 1
. Wenings. Zornheim.
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Als Haupturſache wird für die meiſten dieſer Zwangsveräußerungen Bürgſchafts⸗ belaſtung(in acht Fällen) mit verſchiedenen Nebenurſachen, als ungünſtige Ernte, theurer Kauf von Grundſtücken, Mangel an Betriebskapital angegeben; in acht Fällen iſt Leichtſinn mit ſchlechter Bewirthſchaftung und zerrütteten Familienverhältniſſen als Urſache bezeichnet; Prozeßſucht und ſchlechte Händel ſind in drei Fällen Urſache ge⸗ weſen; Krankheit, Tod des Eigenthümers und ungünſtige Ernten ſollen in drei, un⸗ günſtige Gutsübernahme und Verſchuldung in je zwei Fällen den Anlaß zur Ver⸗ äußerung gegeben haben. In vielen der angeführten Fälle handelte es ſich übrigens nur um die zwangsweiſe Veräußerung kleinen landwirthſchaftlich benutzten Geländes und meiſtens nicht um den Verluſt des ganzen Beſitzes eines Inhabers. Auffallend iſt die große Zahl von Zwangsveräußerungen in der Gemeinde Wenings, für die übrigens in den meiſten Fällen Bürgſchaftsleiſtung als Urſache angegeben iſt; den dortigen Verhältniſſen im Einzelnen nachzugehen, war nicht mehr möglich, da die Erhebungen über die Zwangsveräußerungen überhaupt erſt ganz vor Kurzem ihren Abſchluß fanden. Jedenfalls geben aber die vorſtehenden Nachweiſungen die Gewiß⸗


