Teil eines Werkes 
Band 1 (1886) Programm der Enquête und Ergebnisse der Erhebungen
Entstehung
Seite
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Hypothekar⸗ verſchul⸗ dung.

Kauf⸗ ſchillinge.

Mobiliar⸗ verſchul⸗ dung.

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ſchätzungswerthe, Grundſteuercapitalien, wählte, da die letzteren theilweiſe vor ſehr langer Zeit feſtgeſetzt, keineswegs mehr überall zutreffen und ſie, in ihrer Bedeutung und ihrem Verhältniß zum eigentlichen Werth nicht leicht verſtändlich, eine raſche Ver⸗ gleichung nicht ermöglichen. Bei den Gebäuden wurde allerdings der Brandver⸗ ſicherungsanſchlag zu Grunde gelegt, da derſelbe den wahren Werth darſtellen ſoll und deſſen Ermittelung in den meiſten Fällen vor nicht allzulanger Zeit ſtattge⸗ funden hat.

Nachdem der Werth der in Betracht zu ziehenden Grundſtücke in der angegebenen Weiſe ermittelt worden, wurde zunächſt der Betrag der auf denſelben laſtenden Hypo⸗ thekenſchulden auf Grund der Eintragungen in die Hypothekenbücher und bezüglichen Regiſter feſtgeſtellt. Während dies in den Provinzen Starkenburg und Oberheſſen ohne allzugroße Schwierigkeit mit Sicherheit zu bewerkſtelligen war, boten die Einrichtungen in der Provinz Rheinheſſen, insbeſondere die dort zuläſſigen generellen und geſetzlichen Hypothekenrechte der Ermittelung der wirklich in Kraft ſtehenden Belaſtungen vielfache Hinderniſſe und können die für die rheinheſſiſchen Gemeinden angegebenen Ziffern den Anſpruch auf vollſtändige Zuverläſſigkeit nicht machen; indeſſen dürfte es doch in den meiſten Fällen der Thätigkeit der Erhebungscommiſſäre unter Mitwirkung der Ortscommiſſionen gelungen ſein, auch dort, wenigſtens approximativ, den wirklichen Hypothekenſtand darzuſtellen. Ueber die in dieſer Beziehung eingeſchlagenen Wege gibt insbeſondere der Bericht für Zornheim näheren Aufſchluß.

Die Ermittelung des Betrags der noch nicht bezahlten Kaufgelder fand auf Grund der Einträge in die Mutationsverzeichniſſe unter Berückſichtigung des Inhalts der Verſteigerungsprotokolle aus den letzten Jahren ſtatt und wird aller Orten der Wirklichkeit entſprechen.

Große Schwierigkeiten bot die Ermittelung der in die Hypothekenbücher nicht eingetragenen, auf dem perſönlichen Credit der Darleiher beruhenden, ſogenannten Mobiliarſchulden; es erſchien indeſſen von größerem Werth, auch deren Umfang wenig⸗ ſtens annähernd kennen zu lernen, und wurden daher die Commiſſäre, nachdem bei der erſten Erhebung in Meſſel die Sache überhaupt ſich als ausführbar gezeigt hatte, angewieſen, wenn irgend möglich, auch den Betrag dieſer Schulden feſtzuſtellen. Viel⸗ fach waren Klagen laut geworden, daß nicht ſowohl die hypothekariſch verſicherten Schulden, als vielmehr die neben denſelben fortlaufenden, nicht eingetragenen, aus Darlehen, Vieh⸗ und andern Händeln herrührenden Schulden den Landwirth und namentlich den kleinen Mann hauptſächlich bedrückten und erſchien ſchon deßhalb deren Ermittelung von Bedeutung. Den meiſten Commiſſären iſt es denn auch gelungen, den Betrag dieſer Schulden mit der ihnen und den Ortscommiſſtonen entſprechend erſcheinenden Sicherheit feſtzuſtellen, und nur in verhältnißmäßig wenigen Gemeinden haben ſich den bezüglichen Erhebungen ſo bedeutende Schwierigkeiten entgegengeſtellt, daß von ihrer Durchführung abgeſehen werden mußte. Abgeſehen von den beiden Gemeinden Hartershauſen und Mühlheim, in denen überhaupt eine Statiſtik der Verſchuldung nicht vorgenommen wurde weiter unten wird hiervon noch die Rede ſein, haben die Commiſſäre für Nieder⸗Ohmen, Nieder⸗Florſtadt,