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Was die Nebenverdienſte für den kleinen Grundbeſitzſtand anbetrifft, ſo ſind banden ſolche allerdings vielfach vorhanden und geben hierzu namentlich die Waldungen des Fiskus und der Standesherren mannichfache Gelegenheit(in Meſſel werden z. B. jährlich mindeſtens 15,000 Mark Arbeitslöhne im Walde verdient), auch finden die Arbeitskräfte in den in der bevölkerten Ebene und in Rheinheſſen gelegenen Ort⸗ ſchaften in Fabriken, zuweilen auch in der Hausinduſtrie eine mehr oder weniger lohnende Thätigkeit; dagegen ſcheint es dringend erwünſcht, daß in den Gebirgs⸗ gegenden etwas geſchähe, um dem kleineren Grundbeſitzſtand einen Nebenverdienſt zu verſchaffen, wozu vielleicht die Errichtung von Flachsſchwingereien und Flachsbrechen (nach einem neuerdings erfundenen, ſehr empfohlenen Verfahren) oder auch von Hanf⸗ bearbeitungsanſtalten geeignet wäre. Selbſt wenn ſolche Einrichtungen vom Staate ſubventionirt werden müßten, ſo dürfte ſich dies doch wohl wirthſchaftlich recht⸗ fertigen, weil damit die als Handelsfruchtbau ſo wichtige Flachs⸗ und Hanfceultur, die in der neueren Zeit leider faſt gänzlich verloren gegangen iſt, wieder zum Auf⸗ ſchwung gebracht werden könnte und weil die ärmeren Gegenden hierdurch möglicher⸗ weiſe jede andere directe Unterſtützung zu entbehren vermöchten.
Auch die Anlagen von Korbweidenculturen und die Verarbeitung der Korbweiden könnten einestheils die Erträgniſſe von Grund und Boden heben, anderntheils der ärmeren Bevölkerung Gelegenheit zu lohnendem Nebenverdienſt geben, wie in dem Bericht über Ruhlkirchen zu Frage X angedeutet worden iſt; in einem großen Theil
des Kreiſes Alsfeld ſowie in einigen Gegenden des Odenwaldes werden dieſe An⸗ lagen jetzt ſchon betrieben und läßt ſich der Erfolg davon nicht verkennen; eine ſehr erhebliche Ausdehnung möchte indeſſen dieſem Betrieb aus verſchiedenen Gründen nicht gegeben werden können.
VIII. Verſchuldung;— Zteuern.
Zunächſt iſt hier zu erwähnen, daß der Schuldenſtand in allen Erhebungs⸗Methobe der gemeinden nur für diejenigen Einwohner ermittelt wurde, die einen landwirthſchaftlich Lhnlnane benutzten Beſitz von wenigſtens 0,50 Hectar haben; die kleineren Beſitzer wurden voll⸗ ſtändig außer Anſatz gelaſſen, da dieſelben als eigentliche Landwirthe nicht in Betracht kommen können. Die Ermittelung erfolgte in der Weiſe, daß vorerſt der Geſammt⸗ beſitz jeder einzelnen Haushaltung auf Grund der bei den Steuercommiſſären erhobenen Grundgeſchoſſe(Verzeichniſſe der in dem Grundbuch den einzelnen Namen zugeſchrie⸗ benen Grundſtücke) feſtgeſtellt wurde, und daß ſodann der dermalige Verkaufswerth von Grund und Boden eines jeden einzelnen Beſitzers, in den Provinzen Starkenburg und Oberheſſen durch das Ortsgericht, in der Provinz Rheinheſſen durch die Bürger⸗ meiſter unter Zuziehung anderer ſachverſtändiger Ortseinwohner ermittelt wurde; der Werth der dazu gehörigen Gebäude wurde durch den Brandverſicherungsanſchlag der⸗ ſelben angenommen. Man hat geglaubt, ein anſchaulicheres und zuverläſſigeres Bild der Verſchuldung zu geben, wenn man den wirklichen Verkehrswerth der Vergleichung zu Grunde legt, als wenn man etwa die der Beſteuerung zu Grunde liegenden Ab⸗


