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ſie das Genoſſenſchaftsweſen im Lande unmittelbar oder mittelbar zu fördern in der Lage iſt. Wenn die großen Erfolge, die das landwirthſchaftliche Genoſſenſchaftsweſen grade in Heſſen zu verzeichnen hat, Erfolge die in ganz Deutſchland Anerkennung gefunden haben, in Betracht gezogen werden, ſo kann es wohl nirgends Bedenken er⸗ wecken, wenn die landwirthſchaftlichen Genoſſenſchaften, deren Organiſation viel größere Schwierigkeiten als die der ſtädtiſchen Genoſſenſchaften verurſacht, theils unmittelbar theils mittelbar durch den Staat eine Unterſtützung genießen, ja es wird keinem Zweifel begegnen können, daß der Staat eine gewiſſe Verpflichtung hat, die ökonomiſche Erziehung der Landwirthe unſerer Zeit ſeinerſeits mit Hilfe der Genoſſenſchaften gewiſſermaßen mit in die Hand zu nehmen, nachdem vorher für die Ausbildung des Intellects der landwirthſchaftlichen Bevölkerung naturgemäß bedeutend weniger hat geſchehen können, als für die der ſtädtiſchen Bevölkerung und wohl in der Erkennt⸗ niß, daß der Berufsſtand der Landwirthe in der Gegenwart auch materiell möglichſt zu fördern iſt, um ihm die Erfüllung ſeiner wirthſchaftlichen Aufgaben überhaupt zu ermöglichen, hat man bekanntlich auch in anderen deutſchen Staaten den landwirth⸗ ſchaftlichen Genoſſenſchaften im Gegenſatz zu den anderen Erwerbs⸗ und Wirthſchafts⸗ genoſſenſchaften eine directe Unterſtützung gewährt..
Wie oben ſchon erwähnt, beträgt der Zinsfuß bei Hypotheken 4 ½— 5— 5 ½ und 6 pCt. und zeigen ſich die höheren Verzinſungsbeträge insbeſondere bei denjenigen Hypothekenſchulden, die bei Banken, Spar⸗ und Creditvereinen gemacht worden ſind, indem dann meiſtens zu dem eigentlichen Kapitalzins eine Proviſion von ½— 1 pCt. hinzutritt(z. B. Nieder⸗Ohmen). Auffallen muß, daß in manchen Erhebungsgemeinden G. B. Ober⸗Hilbersheim, Fürfeld, Beuern, Burkhards) ein geringerer Zinsfuß als 5 pCt. für genügend geſicherte Kapitalien gar nicht bekannt zu ſein ſcheint, während in andern Gemeinden(z. B. Kirch⸗Brombach, Schwanheim, Habitzheim) neben der Ver⸗ zinſung zu 5 pCt. auch vielfach des Zinsfußes zu 4 ½ pCt. gedacht wird. In einigen Gemeinden(Ober⸗Roden, Ginsheim) wird ein allgemeiner Zinsfuß von 4 ½ pCt. con⸗ ſtatirt und dürfte derſelbe ſeit Aufnahme der meiſten Erhebungen wenigſtens von den Gemeinde⸗ und Bezirksſparkaſſen angewendet worden ſein. Eine Verzinſung zu 6 pCt. wird eigentlich nur in wenigen Fällen(Habitzheim, Ruhlkirchen, Nieder⸗Florſtadt) berichtet.
Regelmäßige Amortiſation der auf Hypothek aufgenommenen Kapitalien findet, abgeſehen von den bei Hypothekenbanken geliehenen Geldern kaum ſtatt; erſt neuer⸗ dings G. B. Wenings, Unter⸗Schönmattenwag) ſcheint dieſelbe Eingang gefunden zu haben; theilweiſe Rückzahlungen nehmen, wie es ſcheint, insbeſondere die Sparkaſſen nach vorgängiger Kündigung an, ohne dieſelbe indeſſen den Schuldnern zur Pflicht zu machen. Bemerkenswerth ſcheint, was in dem Bericht über Ruhlkirchen über die wohl⸗ thätige Wirkung der früheren Kurheſſiſchen Landescreditkaſſe geſagt wird, nach deren Statuten alljährlich eine beſtimmte Summe zu amortiſiren war; unverkennbar haben ihre Schuldner ſich der ſonſt fehlenden Nothwendigkeit zu allmähliger Tilgung ihrer Schuld gerne gefügt.
Einzelnes.
a. Hypothe⸗ ken.


