Teil eines Werkes 
Band 1 (1886) Programm der Enquête und Ergebnisse der Erhebungen
Entstehung
Seite
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C

Landwirth⸗ ſchaftliche

Creditver⸗

eine und ſonſtige

Genoſſen⸗

ſchaften.

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müſſen, ob und wie ſie ſich in jedem einzelnen Fall den erforderlichen Credit ver⸗ ſchaffen werden. Wohl unter dem Eindrucke, daß der vorhandene Credit im Allge⸗ meinen ausreichend iſt und daß eine größere Erweiterung desſelben unter Umſtänden für manche Landwirthe leicht gefährlich werden könnte, haben die Commiſſionen, die bei der Schlußberathung mitwirkten, nur in einzelnen Fällen aus eigener Initiative das Verlangen nach Errichtung einer Landescreditkaſſe kund gegeben, wie ſolche in der zweiten Kammer der Stände beantragt worden iſt. Wo dieſes Verlangen in der Schlußberathung zum Ausdruck gekommen iſt, ſtammt es zum allergrößten Theile aus der Initiative her, welche entweder der betreffende Commiſſär oder die Vertreter der Regierung ergriffen hatten. Jedenfalls erſcheint es im Intereſſe der Hebung der wirthſchaftlichen Verhältniſſe der zur Zeit überall mehr oder weniger gedrückten Land⸗ wirthe wohl gerechtfertigt, auch für Heſſen die Errichtung einer Landescreditkaſſe ins Auge zu faſſen. Die Erhebungsberichte zeigen deutlich, daß mit der Vermehrung guter Creditinſtitute die Creditoperationen der ländlichen Bevölkerung weſentlich an Reellität gewinnen und einzelne Berichte betonen ausdrücklich, daß unter dem Einfluß der Darlehnskaſſen und Sparkaſſen die wucheriſchen Geſchäfte offenbar abnehmen und daß den unreellen Geldverleihern der Boden ihrer Thätigkeit allmählich damit gänz⸗ lich entzogen wird. Eine Landescreditkaſſe würde aber auch an ſich nicht zunächſt den Zweck haben, den Credit der Landwirthe zu erweitern, vielmehr würde damit hauptſächlich der Zweck erſtrebt werden müſſen, den Credit ſolider zu geſtalten, derart, daß ſogar in gewiſſem Sinne eine Einſchränkung des Credites für den Grundbeſißer daraus erwüchſe. In erſter Linie würde es hierzu nothwendig ſein, daß für die Landescreditkaſſe eine zuverläſſige Unterlage des Werthes der Grundſtücke durch ſach⸗ gemäße Schätzung des wirklichen durchſchnittlichen Ausnutzungswerthes derſelben ge⸗ wonnen wird. Wenn dieſer Ausnutzungswerth dann etwa mit ½ bis als beleih⸗ bar erklärt würde, ſo dürfte ſich daraus auch in der öffentlichen Meinung allmählich ein rationelles Urtheil über den wahren Werth der Grundſtücke und über die Credit⸗ fähigkeit der Grundbeſitzer herausbilden, was eine nicht zu unterſchätzende volkswirth⸗ ſchaftliche Bedeutung einſchließen würde.

Daneben wird es dringend nothwendig ſein, die landwirthſchaftlichen Credit⸗ vereine, deren noch viel zu wenig ſind, zu vermehren und ſie in ihrer Leiſtungsfähig⸗ keit zu ſtärken, damit der Perſonalcredit der Landwirthe ebenſo wie ihr Realcredit in geordnete Bahnen gelenkt werde und namentlich auch dem wucheriſchen Viehhandel Einhalt gethan werden kann. Die Exiſtenz einer Landescreditkaſſe in Verbindung mit einem ausgedehnten Netz von Darlehnskaſſen wird es den Landwirthen ermög⸗ lichen, ohne Gefahr für ihre Finanzlage die für die heutige Zeit ſo dringend erforder⸗ liche Vermehrung des Betriebskapitals zu bewirken und auf dieſe Weiſe die Con⸗ currenz glücklich zu beſtehen, die ihnen durch den Weltmarkt aufgedrängt wird und von der ſie auf die Dauer durch keine Macht der Erde befreit werden können.

Unter den Verhältniſſen, wie ſie ſich im Großherzogthum thatſächlich ausge⸗ bildet haben, bieten nur die beiden Verbände der landw. Creditvereine und der land⸗ wirthſchaftlichen Conſumvereine der Regierung ein Organ, durch deſſen Vermittelung