Teil eines Werkes 
Band 1 (1886) Programm der Enquête und Ergebnisse der Erhebungen
Entstehung
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mag gelaſſen werden, daß einige Gemeinden, z. B. Nieder⸗Eſchbach, nach den vorliegen⸗ den Erhebungen ſich in der Benutzung des Feuer⸗, ſowie des Hagel⸗ und Viehverſiche⸗ rungsweſens vortheilhaft auszeichnen.

Die Lebensverſicherung, ſowie die Alters⸗ und Rentenverſicherung haben zum großen edehaher, Nachtheil unſerer Landwirthſchaft in den Kreiſen der heſſiſchen Landwirthen faſt noch erung. ſo gut wie gar keinen Eingang gefunden, eine Thatſache, welche übrigens faſt noch für ganz Deutſchland zutrifft. Während die 107 engliſchen Geſellſchaften im Jahre 1882 eine Einnahme von mehr als 400 Millionen und die 29 amerikaniſchen Geſellſchaften beinahe eine eben ſo hohe Einnahme zu verzeichnen hatten, vermochten die 38 deutſchen Geſellſchaften es kaum auf mehr als 100 Millionen zu bringen. Grade aber die Ausdehnung der Lebens⸗ ſowie der Renten⸗ und Altersverſicherung iſt ein wichtiger Maßſtab für die wirthſchaſtliche Entwickelung einer Bevölkerung und es gibt kaum ein radikaleres Heilmittel für die Schwankungen und Gefahren der allgemeinen Wohl⸗ habenheit, als die ausgiebige Benutzung dieſes Verſicherungszweiges. Anſtatt zu dem ohnedies bisher nur ſehr mangelhaft bewirthſchafteten Beſitz noch weitere Ländereien zuzukaufen oder zuzupachten, würde es unendlich mehr Nutzen bringen, einestheils dem bisherigen Beſitz mehr Kapital zuzuführen, anderntheils die Vortheile der Lebens⸗, Alters⸗ und Rentenverſicherung auszubeuten und iſt es deshalb ganz gewiß eine wich⸗ tige Aufgabe der maßgebenden Kreiſe, in der Landbevölkerung für die Ausbreitung des Lebens⸗, Alters⸗ und Rentenverſicherungsweſens zu wirken. Einen glücklichen Vorſtoß in dieſer Richtung haben wiederum die Verbände der heſſiſchen landwirth⸗ ſchaftlichen Conſumvereine und der heſſiſchen landwirthſchaftlichen Creditgenoſſen⸗ ſchaften zur Ausführung gebracht, indem ſie durch Verträge(vom 11. Mai und 9. Juni 1885) mit der Magdeburger allgemeinen Verſicherungs⸗Actiengeſellſchaft die Lebensverſicherung für die Mitglieder der heſſiſchen landwirthſchaftlichen Genoſſen⸗ ſchaften weſentlich zugänglicher und auch beſonders vortheilhaft gemacht haben.

VI. Creditweſen.

Unter allen öffentlichen Einrichtungen und Gebräuchen des wirthſchaftlichen Augemeine Lebens, welche auf die Oeconomie des landwirthſchaftlichen Gewerbes einen Einfluß entrhe ausüben, iſt das Creditweſen wohl der wundeſte Punkt. Weder bei dem Credit, der das landw. den Grundbeſitzern gewährt wird, noch bei dem, welchen letztere ſuchen, begegnet manvoitweſen irgend welchen beſtimmten Grundſätzen die auf dem Weſen des landwirthſchaftlichen Gewerbebetriebes zu beruhen ſcheinen, und daraus mag wohl auch die Meinung er⸗ klärlich ſein, welche vielfach auftritt, daß es nicht nützlich für die Landwirthe ſei, ihnen den Credit beſonders zu erleichtern, während doch der Credit für alle anderen Berufsthätigkeiten eine ausſchlaggebende Bedeutung hat. Für den ſogenannten Realcredit bietet der Grundbeſitzer ein Pfandobject, das in der Sicherheit von keinem andern erreicht wird und doch trägt das Capital, im Allgemeinen wenigſtens, dieſer Thatſache kaum irgend welche namhafte Rechnung; der Grundbeſitzer iſt vielmehr ge⸗ nöthigt, auf dem großen Markte des Capitals im Preiſe des Credits mit allen Den⸗