Teil eines Werkes 
Band 1 (1886) Programm der Enquête und Ergebnisse der Erhebungen
Entstehung
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Feuer⸗ und Hagelver⸗ ſicherung.

Viehver⸗ ſicherung.

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wird, der ſich unter Umſtänden ſogar bis zu einer gewiſſen Devaſtation ſteigert, iſt ein Uebelſtand, der ſich nur durch eine beſſere Ausbildung der Verpachtungsgrundſätze vermeiden laſſen wird und ſollten die Verpächter, welchen Charakter dieſelben auch haben mögen, überall eine größere Aufmerkſamkeit darin beachten.

V. Verſicherungsweſen.

Das Princip der Verſicherung iſt leider, wie bekannt, in der landwirthſchaftlichen Bevölkerung noch lange nicht zu der Anerkennung gelangt, wie es ſolche im öconomiſchen Intereſſe der Allgemeinheit verdient. Wenn ſchon die Feuerverſicherung der Mobilien (für die Immobilien beſteht zum Glück die obligatoriſche Feuerverſicherung) noch durch⸗ aus nicht ſo verbreitet iſt bei den Landwirthen, wie es eine weiſe Oeconomie unbe⸗ dingt erfordert, namentlich aber dabei der Fehler gemacht wird, daß die Verſicherungs⸗ ſummen ganz ungenügend controllirt werden ſeitens der Landwirthe, ſo iſt die Hagel⸗ verſicherung noch viel weniger eingebürgert, trotzdem ihre wirthſchaftliche Bedeutung hinter der Feuerverſicherung kaum zurückſteht. Einige Erklärung mag dieſe Thatſache darin finden, daß die zerſtreute Lage der Grundſtücke weniger große Gefahren für die Beſitzer und Pächter mit ſich bringt, indeß bleibt es dennoch ſehr bedauernswerth, daß man ſich in dieſer Beziehung viel zu viel auf das Glück verläßt, anſtatt ſich eine regelmäßige Abgabe aufzuerlegen, welche die Erträgniſſe der Wirthſchaft ſicher ſtellt, wie es dem Character des landwirthſchaftlichen Gewerbebetriebes, der vor Allem die Solidität der Unternehmung ausdrücken ſoll, entſprechen würde. Hinſichtlich der Mobiliar⸗Feuerverſicherung, ſowie der Hagelverſicherung haben die, namentlich durch den Verband der landwirthſchaftlichen Conſumvereine gepflegten, 1878 von der Magde⸗ burger Verſicherungsgeſellſchaft gegründeten Verſicherungsverbände einen nicht zu ver⸗ kennenden Fortſchritt hervorgerufen, indem man die zu den Genoſſenſchaften gehörenden Landwirthe dem Verſicherungsweſen überhaupt geneigter machte und ſie über die Verhält⸗ niſſe desſelben aufklärte, während ihnen gleichzeitig das Bewußtſein gegeben wurde, daß ihre Intereſſen der Verſicherungsgeſellſchaft gegenüber durch die Macht der Verbände gewahrt würde.

Die Viehverſicherung, die beſonders für die Kleinwirthe von einer hohen wirth⸗ ſchaftlichen Bedeutung iſt, wird vorzugsweiſe durch die ſogenannten Orts⸗Viehver⸗ ſicherungsverbände bewirkt, von denen etwa zur Zeit 360 im Lande beſtehen, während die Landwirthe durch mancherlei trübe Erfahrungen die ſie gemacht haben, mehr und mehr von der Verſicherung bei größeren Geſellſchaften Abſtand nehmen. Von großem öconomiſchen Werthe würde es jedenfalls ſein, wenn die Orts⸗Viehverſicherung eine glückliche Organiſation fände, ohne daß der Zwang hierbei in Anwendung kommt, und iſt in der neueren Zeit durch die dankenswerthen Beſtrebungen des Obermedicinalrath Dr. Lorenz eine zufriedenſtellende Löſung der Frage betreffend die Organiſation der Ortsviehverſicherungsverbände mit Rückverſicherung in Kreisverbänden in Angriff ge⸗ nommen worden. Es ſcheint wohl zweifellos wünſchenswerth, daß die Verwaltungs⸗ organe des Staates dieſe Beſtrebungen nach Möglichkeit fördern. Nicht unerwähnt