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IV. Bachtpreiſe und Pachtbedingungen. Mit Ausnahme der geſchloſſenen größeren Höfe, welche von Seiten des Fiskus Bachtver⸗
(Domänen) und von Seiten der Standesherren verpachtet ſind, hat das Pachtweſen danſtum im Großherzogthum für die Landwirthſchaft nur eine untergeordnete Bedeutung. und euche Erwünſcht ſcheint es bei den eben genannten Verpachtungen, daß auf die perſönliche Intelligenz und auf die Kapitalkraft der Pachtbewerber eine beſondere Rückſicht ge⸗ nommen werde, weil die Bewirthſchaftung der größeren Pachthöfe beſonders geeignet i*ſt, als nachahmungswerthes Beiſpiel für die umliegenden Landwirthe zu dienen. Im Allgemeinen ſcheint die Verpachtung der in Rede ſtehenden Güter nach liberalen Grund⸗ ſätzen zu geſchehen, wenn auch hier und da die Rückſicht auf den finanziellen Ertrag mehr als es angezeigt iſt hervortreten mag. Eine geringere Menge von Ländereien wird Seitens des Fiskus ſowie der Standesherren auch parzellenweiſe verpachtet und da ſich hier natur⸗ gemäß eine ſtärkere Concurrenz von Pachtbewerbern geltend macht und der Weg der Licitation zur ausſchließlichen Anwendung kommt, ſo erreichen die Pachtpreiſe der⸗ artiger Grundſtücke auch hierdurch nicht ſelten eine die Ausnutzungsfähigkeit mehr oder weniger weit überſchreitende Höhe, ganz ähnlich wie dies auch beim Verkaufe des Bodens eintritt. So ſind z. B. in Hartershauſen nach dem vorliegenden Berichte in den ſiebenziger Jahren die zum Gräflich⸗Schlitz'ſchen Familienbeſitz gehörigen, in der dortigen Gemarkung gelegenen Grundſtücke zum großen Theil zu einem Pachtzins erworben worden, welcher im Verhältniß zu dem durchſchnittlichen Kaufwerthe um das Doppelte zu hoch iſt. In Zornheim hat der Univerſttätsfonds zu Mainz einen erheb⸗ lichen Grundbeſitz, der verpachtet iſt und war der durchſchnittliche Pachtpreis im letzten Dezenium ca. 150 Mark pro Hectar Ackerland, was einem Preiſe von 5000 Mark pro Hectar bei 3% entſpricht. Im Uebrigen kommen namentlich in Beuern, Nieder⸗ Eſchbach, Ginsheim und wohl auch Nieder⸗Florſtadt die Verpachtungen zu einer nennens⸗ wertheren Bedeutung und wechſeln die Pachtpreiſe zwiſchen 2 und 5 bis 8% vom mittleren Kaufwerthe, ſind alſo zum Theil mäßig, zum Theil aber auch, insbeſondere in Rückſicht auf die meiſt zu hoch eingeſchätzten Kaufwerthe, weit über die Ausnutzungs⸗ fähigkeit des Bodens hinausgehend.
Die Pachtbedingungen weiſen ziemliche Uebereinſtimmung auf, die Dauer der enahth. Pacht wechſelt zwiſchen 6 und 9 Jahren, die Beſtreitung der öffentlichen Laſten ge⸗ ſchieht durch die Verpächter, eine vertragsmäßige Zuſicherung von Pachtnachläſſen bei Unglücksfällen findet nicht ſtatt, indeß muß hierbei rühmend hervorgehoben werden, daß einzelne Standesherren in dieſer Beziehung wiederholt nicht unweſentliche Erleichterungen haben eintreten laſſen. Sehr bedauernswerth iſt, daß bei den Verpachtungen die Melioration der Grundſtücke meiſt ſehr Noth leidet, weil die Verpächter wenig Nei⸗ gung haben, die Melioration der verpachteten Ländereien zu fördern und den Pächtern in dieſer Beziehung entgegen zu kommen und weil von vornherein für die zukünftige Melioration irgend welche Beſtimmungen in die Pachtverträge nicht aufgenommen werden. Daß in vielen Fällen, wie dies beſonders auch aus dem Bericht über Zorn⸗ heim hervorgeht, mehr oder weniger Raubbau auf den Pachtgrundſtücken getrieben
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