Teil eines Werkes 
Band 1 (1886) Programm der Enquête und Ergebnisse der Erhebungen
Entstehung
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markung erzielten Verkaufspreiſe ſtützt, nicht aber nach der ſogenannten Ertragstaxe, bei welcher die Ausnutzungsfähigkeit der Grundſtücke nach Maßgabe ihrer durch⸗ ſchnittlichen Erträge bei ortsüblicher Bewirthſchaftung feſtgeſtellt wird. Die augen⸗ blicklichen Kaufwerthe, wie ſie ſich in einer Gemeinde periodiſch geltend machen und die Ertragswerthe ſind demnach nicht identiſch; denn beide beruhen auf verſchiedenen Unterlagen. Die mittleren ſog. Verkaufswerthe ſind das Product des augenblicklich in einer Gemeinde herrſchenden Arrondirungs⸗ und Arbeitsbedürfniſſes ſowie des Ueberflußes bezw. Mangels an Geldkapital, und der für Grundſtücke bezahlte Preis iſt deshalb in der Regel ein Speculationspreis, oft genug auch ein Affectionspreis, der den Ertragswerth um ein Bedeutendes überſteigt. Würde man ſich dieſe Ver⸗ hältniſſe überall klar machen, ſo würden manche Klagen über einen ſogenannten Noth⸗ ſtand in der Landwirthſchaft ſchweigen müſſen: man würde ſich oft genug über⸗ zeugen, daß man den realen Werth der Grundſtücke überſchätzt, weil man die Preiſe, welche für einzelne Grundſtücke in der Gemeinde zeitweiſe bezahlt worden ſind, als maßgebend für den mittleren Kaufwerth gleicher Qualitäten betrachtet. Ganz be⸗ ſonders folgenreich wird dieſes Mißverſtändniß über den Kauf⸗ und den Ertragswerth der Grundſtücke bei dem Boden von geringerer Fruchtbarkeit und Ausnutzungsfähig⸗ keit, da man ein Object von guter Qualität bekanntlich ſelten, ein Object von ge⸗ ringer Qualität aber faſt immer zu hoch bezahlt. Der in Heſſen allgemein übliche Gebrauch, den Werth der Grundſtücke nach den zeitigen Verkaufspreiſen, alſo nach der ſogenannnten Grundtaxe und nicht nach ihrer durchſchnittlichen Ausnutzungsfähig⸗ keit, alſo nach der ſogenannten Ertragstaxe zu ſchätzen, wird auch für die Errichtung einer Landescreditkaſſe nicht zu unterſchätzende Schwierigkeiten verurſachen, da die Creditfähigkeit der Grundſtücke nur nach dem Maßſtabe einer ſogenannten Sicherheits⸗ taxe ermittelt werden kann und hierfür eigentlich ſo gut wie alle Unterlagen in Heſſen zur Zeit noch fehlen. Wenn auch die Privatbanken ebenfalls nur nach Maßgabe der Grundtaxe Credit gewähren, ſo iſt doch zu berückſichtigen, daß derartige Inſtitute den Credit immer nur auf Zeit gewähren, auch viel weniger büreaukratiſch gehand⸗ habt zu werden brauchen als ein ſtaatliches Inſtitut.

Wenn man nach den Gründen ſucht, welche die große Steigerung der Güter⸗ Vaürdeeſü preiſe in den ſiebenziger Jahren zu erklären vermögen, ſo kann man dieſelben eines⸗ rung er theils darin finden, daß in jener Zeit mehrere gute Ernten mit lohnenden Preiſen dteprciſe aufeinander gefolgt waren, welche letztere zum größeren Theile auch durch das plötz⸗ Jahren. liche Sinken des Geldwerthes(Goldzufuhr aus Frankreich und vermehrte Ausgabe von Papiergeld) entſtanden, anderntheils in der Fiktion, alſo dem herrſchenden Chau⸗ vinismus, daß die durch den Aufſchwung Deutſchlands gezeitigten günſtigen Verhält⸗ niſſe eine ewige Dauer haben müßten; eine Meinung, die durch den in faſt unbe⸗ grenzter Weiſe ſich aufthuenden Credit eine ſehr gefährliche Unterſtützung genoß. Der Rückgang der Bodenpreiſe, der etwa von 1878 datirt, erklärt ſich theils aus unergiebiger gewordenen Ernten, theils aus dem Sinken der Productenpreiſe und theils aus der Ernüchterung, die auf die durch die Zeitverhältniſſe herbeigeführte wirthſchaftliche Ueberſtürzung und den getäuſchten Optimismus folgte. Wenn die