Teil eines Werkes 
Band 1 (1886) Programm der Enquête und Ergebnisse der Erhebungen
Entstehung
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weitgehende Parzellirung verträgt ſich mit einer geordneten Oeconomie der Beſitzer nur für ſehr günſtig ausgeſtattete Gegenden in der Ebene, z. B. in Rheinheſſen, wo alle mögliche Bedingungen für das Vorwärtskommen der Arbeiterbebölkerung gegeben ſind, während freilich auch dort, wo ſich die geſchloſſenen Güter erhalten haben, die Herauszahlung von Erbtheilen oft genug zur Quelle des Niedergangs der Wohlhaben⸗ heit geworden iſt. Die Beſitzvertheilung iſt jedenfalls ein ſehr wichtiges Moment in der Agrarfrage, vorzugsweiſe in Bezirken, wo die Bevölkerung mit ihren Bedürf⸗ niſſen über die Ausnutzungsfähigkeit der Gemarkung hinauszuwachſen droht, ohne daß hinreichende Gelegenheit zu Nebenverdienſten geboten iſt. Im Allgemeinen geht aus den Erhebungsberichten hervor, daß nur in ſehr wenigen Gemeinden Heſſens(Rod⸗ heim v. d. H., Zornheim, Ober⸗Roden, Mühlheim a. M.) eine Gefahr ſchon jetzt zu bemerken iſt, daß die Geſtaltung der Beſitzvertheilung in namhaftem Grade bedrohlich für die ökonomiſchen Intereſſen der Bevölkerung werden könnte, da die Verhältniſſe der Letzteren zum größten Theil noch hinreichend conſolidirt erſcheinen, theils vermöge der Ausnutzungsfähigkeit der Gemarkung, theils vermöge des vorhandenen Neben⸗ verdienſtes.

Allgemeine Der Großgrundbeſitz mit 100 Morgen und mehr iſt außerordentlich ſchwach ver⸗

Beſitzver⸗

hältniſſe in treten im Großherzogthum, nämlich mit kaum 2 pCt. ſämmtlicher Grundbeſitzer des

Großherzog⸗Landes, etwa 13 pCt. bewirthſchaften ein Areal von 20 100 Morgen und 85 pCt.

khnm⸗ beſitzen Grundſtücke im Umfang von unter 20 Morgen. Die einzelnen Landestheile weiſen hinſichtlich der Beſitzvertheilung natürlich ſehr weſentliche Verſchiedenheiten auf; im Vogelsberg und im Odenwald, ſowie auch zum Theil in der Wetterau finden ſich größere und mittlere Beſitzungen in bemerkbarer Zahl, wogegen in den Ebenen der Provinz Starkenburg und in Rheinheſſen, wo durch die Induſtrie vielfach Gelegenheit zu lohnenden Nebenverdienſten vorhanden iſt und wo die natürlichen und wirthſchaftlichen Productionsbedingungen eine mehr gartenmäßige Benutzung des Bodens ermöglichen, der Mittel⸗ und Kleinbeſitz vollſtändig vorherrſchend iſt. Zu erwähnen bleibt hierbei noch, daß in Starkenburg und Oberheſſen ein nicht unbeträchtlicher Theil der Geſammtflächen(200,000 Hectar incl. Wald) in Händen von 16 Standes⸗ herren ſich befindet, welche das Land größtentheils und zwar meiſt in Form von geſchloſſenen Höfen verpachtet haben. Was die Domänen des Landes betrifft, welche einen Flächenraum von rund 18000 Hectar landwirthſchaftlich benutzten Bodens um⸗ faſſen und welche theils in geſchloſſenen Höfen, theils auch parcellenweiſe verpachtet ſind, ſo üben dieſelben, wie auch aus der vorliegenden Enquste hervorgeht, keinen irgendwie greifbaren Einfluß auf den Erfolg der Beſitzvertheilung aus, und man kann im Allgemeinen überhaupt ſagen, daß in Heſſen nur das in Händen der Standes⸗ herren befindliche Areal einen gewiſſen nicht überall ganz günſtigen Einfluß auf die Beſitzvertheilung in landwirthſchaftlicher Beziehung ausübt. Das Allmendland ſcheint nirgends von irgend welcher bedeutungsvollen Wirkung auf die Lage der Bevölkerung zu ſein. Die Grenzen, innerhalb welcher ein Beſitz genügende Beſchäftigung für eine mittlere Haushaltung(zwei Erwachſene und 23 Kinder) bietet und zugleich in ſeiner Ausnutzungsfähigkeit mäßigen Anſprüchen einer ſolchen Haushaltung genügt,