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c. Abnutzung(Amortiſation):
Vom Werth der Pferde, ſofern nicht Aufzucht getrieben
wird, ſondern die Remonte durch Kauf gedeckt werden muß. 8— 10% Vom Werth ſtändiger Zugochſen, die nicht nach 1⸗ oder
2 jähriger Benutzung fett gemacht werden....... 2— 3„ Vom Werth von Milchkühen, deren Erſatz nicht durch
Nachzucht geſchieht, die vielmehr jedesmal verkauft werden,
wenn ſie abgemolken ſind, je nach den thatſächlich etwa ſtatt⸗
findenden durchſchnittlichen Verluſten........ 2 Bei allem anderen Viehſtande iſt keine Abnutzung in
Anſchlag zu bringen, da eine ſolche nicht vorhanden iſt.
Der Kapitalwerth des todten Inventars iſt ebenfalls auf Grund eigener ſorgfältiger Schätzung feſtzuſtellen unter Beiſtand des Beſitzers oder eines weiteren Sachverſtändigen. Als Controle iſt hierbei die Annahme zu benutzen, daß in unſeren gewöhnlichen, einfacheren bäuerlichen Wirthſchaften, wo keine größeren Maſchinen vorhanden ſind, das todte Inventar ausſchließlich des der engeren Familien⸗ wohnung, auf etwa 30, unter beſonderen Verhältniſſen wohl auch bis 40% vom Werthe des lebenden Inventars zu ſchätzen iſt. Von dem Kapital ſind zu berechnen:
a. Zinſen............... 4%
b. Verſicherungsprämi.........0,1. 0,2„ c. Abnutzung(Amortiſation) und Inſtandhaltung. Wirkliche durchſchnittliche Jahresausgaben für Erneuerung und Aus⸗ beſſerung des todten Inventars, oder. 10—16„
(In kleinen Wirthſchaften, wo das Haushaltungs⸗ inventar ſehr überwiegt, weniger).
Das umlaufende Betriebscapital, welches zur Verzinſung heranzu⸗ ziehen iſt, iſt auf 50 pCt. der wirklichen jährlichen durchſchnittlichen baaren Wirthſchafts⸗ und Haushalts⸗Ausgaben zu veranſchlagen und ſind für den bezüglichen Betrag 6 pCt. Zinſen zu berechnen. Das Feldinventar(Beſtellung, Saat), ſowie der Stall⸗ miſt ꝛc. werden hierbei als Pertinenzien(eiſernes Inventar) des Gutes angeſehen, deren Werth in dem für den Grund und Boden angeſetzten Preis mit enthalten iſt, wie dies der Wirklichkeit im Allgemeinen auch entſpricht, da ein Gut ohne jedes eiſernes Inventar eben ſo ſchlecht zu verkaufen wie zu verpachten iſt. Das um⸗ laufende Betriebscapital, welches aus Produkten der Wirthſchaft beſteht, kommt nur mit einer Feuerverſicherungsprämie in Betracht. Dieſer Modus iſt zu wählen, weil eine andere Feſtſtellung des umlaufenden Betriebscapitals außerordentlich ſchwierig iſt und die bezüglichen Schätzungen eine Fehlerquelle in ſich bergen würden, deren Um⸗ fang ganz unüberſehbar iſt.
Außer den Zinſen des zur Verzinſung heranzuziehenden umlaufenden Betriebs⸗ capitals iſt ſtets eine Hagelverſicherungsprämie als jährliche Ausgabe voll in Anſatz zu bringen, gleichviel ob verſichert wird oder nicht. Im Fall der Ver⸗
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