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merkſamkeit auf die ſog. Gewerbe⸗ und Taglöhner⸗Güter zu verwenden, welche für die Familie der Beſitzer eine ausreichende Arbeits⸗ und Ernährungsfläche nicht darbieten und deren Inhaber daher auf ſtändigen Nebenverdienſt angewieſen ſind. Von welcher Grenze ab das Gut den Beſitzer und deſſen Familie nicht mehr ausreichend zu er⸗ nähren und zu beſchäftigen vermag, wird ſich hauptſächlich aus den Erhebungen zu Frage IX ergeben.
Die verſchiedenen Beſitzgruppen werden analog dem für Meſſel gefertigten Nach⸗ weis in drei oder mehr Hauptgruppen zuſammengefaßt werden können. In der Be⸗ antwortung ſind die Gründe anzugeben, warum die Beſitzvertheilung als eine günſtige oder als eine ungünſtige angeſehen wird. Soweit bei Erforſchung der eine ungünſtige Beſitzvertheilung veranlaſſenden Momente Erbrechtsverhältniſſe und ſolche des ehelichen Güterrechts in Betracht zu nehmen ſind, empfiehlt es ſich, die Mitwirkung des Gr. Amtsgerichts in Anſpruch zu nehmen.
Zu Frage III. Für Beantwortung der Frage III wird der Bürgermeiſter bezw. Ortsgerichtsvorſteher das erforderliche Material liefern müſſen, wobei die dem Commiſſär überſandte Ueberſicht der Seitens der Großh. Centralſtelle für die Landes⸗ ſtatiſtik im Jahr 1877 ermittelten mittleren Kaufwerthe zum Vergleich heranzuziehen iſt. Es empfiehlt ſich, die Kaufpreiſe nicht blos nach dem Erlös pro Quadratmeter aufzuführen, ſondern auch thatſächliche ziffernmäßige Erhebungen über die wirklich erlöſten Kaufpreiſe zu geben, wobei die Verſchiedenheit der Preiſe für Ackerland, Wieſen u. ſ. w. hervorzuheben und das Verhältniß der Preiſe in den einzelnen Boni⸗ tätsklaſſen möglichſt darzuſtellen iſt. Insbeſondere wird es von Intereſſe ſein, die höchſten und die niedrigſten Preiſe kennen zu lernen, die in den letzten Jahren für landwirthſchaftlich benutztes Gelände bezahlt worden ſind. Ob die Kaufpreiſe als zu hohe anzuſehen ſind, wird aus den zur Frage IX anzuſtellenden Rentabilitätsberech⸗ nungen zu folgern ſein.
Zu Frage IV. Die Frage, für deren Beantwortung gerade in Meſſel ſich ſehr wenig Material ergeben, iſt nach Einſichtnahme einer Anzahl Pachtverträge und auf Grund perſönlicher Befragungen von Verpächtern und Pächtern zu beantworten. Es iſt erwünſcht, wenn der durchſchnittlich für die verſchiedenen Arten des Cultur⸗ landes zu entrichtende Pachtzins angegeben wird. Eine Ermittelung der Zahl der Pachtparcellen wird kaum thunlich ſein, wohl aber eine annähernde Angabe darüber, auf welche Beſitzgruppen die meiſten Pachtgüter entfallen. Von beſonderer Wichtig⸗ keit iſt endlich die Ermittelung der durchſchnittlichen Größe der Pacht⸗ parcellen.
Zu Frage V. Der Umfang der Verſicherungen muß durch örtliche Erhebungen feſtgeſtellt werden.
Zu Frage VI. Die hierzu erforderlichen Erhebungen bedürfen einer beſon⸗ deren Sorgfalt, wobei die Praxis der in Betracht kommenden Creditinſtitute(Spar⸗ kaſſen, Darlehenskaſſen, Volksbanken zc.) beſonders aufzuführen iſt und die Geſchäfte


